Die Einwanderung der Raiern.
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gantes unterscheidet, freilich nicht ohne zu erzählen, was es
damit für ein Bewandtniss. 1 Bis zur Annahme gesonderter
Quadenreiche oder besser mehrerer getrennter Völker wäre
deswegen noch sehr weit. Aber da auch diese ,Transjugitani !
weder früher noch später wieder sichtbar werden, Ammianus
diesen einmal gebrachten Ausdruck völlig unerklärt lässt, so
hat man hier am einfachsten an Kriegshaufen zu denken, die
aus den Oder- und Weichselebenen über das Gebirge den Quaden
vor und während des Krieges zugezogen sind. Uebrigens steht
nicht einmal fest, ob auch wirklich handschriftlich ,Transjugitank
zu lesen ist, ob man nicht an flüchtige Provinzialen, transfugitani,
denken müsse. Wenigstens bietet die handschriftliche
Ueberlieferung auch diese Lesart. Resultat des bisher Gesagten
ist: Es lässt sich ebenso wenig für die späteren Jahrhunderte
der Kaiserzeit wie für die frühere Periode ein besonderes ,vannianisches'
Reich und ein neues Suebenvolk an der Donau
nachweisen.
Um so mehr darf ich mich kurz fassen.
Herr Quitzmann citirt die Worte Ammian’s, immensum
quantum antehac bellatrix atque potens‘, 2 um daraus die Stärke
und mächtige Zahl seiner ,Vannianeik zu erweisen, die Ptolomäus
ja schon zwei Jahrhunderte früher als grossesjVolk kennt.
— Abgesehen davon aber, dass hier eben wieder nur von den
Quaden die Rede ist, sagt Ammian an dieser Stelle das gerade
Gegentheil dessen, was Herr Quitzmann herausliest, da es alsbald
weiter heisst: parum nunc (375 n. Chr.) formidanda. Für
letzteres sind die schweren Verluste des Krieges Erklärung
genug und erscheint als weiterer Gewährsmann auch Jordanis,
indem er erzählt, dass die Quadengaue gleich den umwohnenden
Suebenstämmen in gothische Knechtschaft gerathen seien. 3
Aber obwohl Ammian sagt, das Volk der Quaden — ,Vannianen‘
nach Quitzmann — sei wenig zu fürchten wegen seiner Schwäche,
1 Ammianus Marcellinus XVII. 12, 13. XIX. 11. XXIX. 6.
2 Aelteste Geschichte der Baiwaren, S. 51. Ammianus Marcellinus XXIX.
6, 1.
3 Jordanis cap. 16. Nam gens ista (Gothorum) mirum in modum in ea parte
qua versabatur, id est Ponti in litore Scythiae soli, enituit etc.; stetit
sub pretio Marcomannus, Quadorum principes in servitutem redacti sunt.
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