Die Einwanderung der Baiern.
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Hinrichtung des Quadenltönigs Gaiowomar schreiten darf, so
kommt darin blos das durch den Krieg und den Friedensschluss
geschaffene neue Abhängigkeitsverhältniss in Anwendung. 1
Es sind damit aber auch alle jene Stellen der römischen
Historiker hervorgehoben worden, aus denen sich eine Auskunft
über das staatsrechtliche Verhältniss der südlichen Suebenstämme
zu den Römern gewinnen lässt. Resultat: Das
,Vasallitätsverhältniss‘, das von Herrn Quitzmann zum Erkennungsmittel
für ein neues Suebenreich gemacht wird, kömmt,
mehr oder weniger zu verschiedener Zeit, allen Stämmen der
südlichen Sueben zu; von einem besonderen Reiche oder
Volke an der Donau neben Markomannen, Quaden und
Sarmaten finden wir in unseren Belegen absolut keine
S p u r.
Doch ja, Cassius Dio spricht einmal von ,sogenannten
Quaden* (oi xaXo6p,evoi Kouaoot), 2 was nach H. Q,uitzmann nur zum
Unterschiede von den eigentlichen Quaden, den Nachbarn der
Markomannen, geschehen sein könne. 3 Sieht man aber genauer
zu, so erweist sich eine solche Interpretation als unmöglich.
Die ,eigentlichen* Quaden sind nirgends neben den ,sogenannten*
da, jene erscheinen überhaupt nicht wieder, auch nicht beim
Aufhören des Krieges, wo doch das Abkommen mit den betheiligten
Völkern gemeldet wird; Herr Quitzmann übersetzt
und interpretirt eben unrichtig. Er verweist auf ,ol -/.aAoüjj.svoi
BoüxoXoi* 4 als Analogon. Aber steht dort etwa ,sogenannte
Bukolen* im Gegensätze zu den ,eigentlichen* Bukolen? Oder
heisst es blos: ein Volk mit dem besonderen Namen ,der
Bukolen*? Doch nur das letztere. Und so ist’s auch an unserer
Stelle mit den Quaden. Man siehe nur LXXI. 3, 1 hat Cassius
Dio von dem Kriege mit den Germanen zu erzählen begonnen
und Markomannen und Jazygen als die Gegner bezeichnet. Er
nennt nun weiter LXXI. 3, 5: Markomannen, 7, 1—2: Jazygen,
8, 1: Markomannen und Jazygen und kommt nun hier dazu,
auch noch ein drittes Volk zu erwähnen, das Volk, das sich
1 Cassius Dio, LXXVII. 20.
2 Cassius Dio, LXXI. 8, 1.
3 Quitzmann. Aelteste Geschichte der Baiwaren S. 39—40.
4 Cassius Dio, LXXI. 4. 1.