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externos patiuntur. Sed vis et potentia regibus ex auctoritate
Romana. raro armis nostris, saepius pecunia juvantur nec minus
valent. 1 — Natürlich offenbarte sich dieses Verhältniss vor allen
den Quaden gegenüber, die den römischen Grenzen zunächst
standen; bei ihnen erhielt sich auch am längsten die Erinnerung
an die einstige römische Hoheit. 2 An sie vor Allem dürfen
wir denken, wenn Spartianus meldet, dass über die Germanen
von Hadrian ein König bestellt wurde, 3 sie werden ausdrücklich
auf einer Münze genannt, die Antoninus Pius zur Erinnerung
an einen ähnlichen Hoheitsact nach Besiegung der
,Germanen und Daken‘ prägen liess, 4 sie sind es endlich, die
nach dem unglücklichen Beginne des grossen Krieges gegen
Marc Aurel selbst auf das alte Verhältniss zu Rom zurückkommen
und dem Imperator versprachen, nur ihm genehme Könige
zu erheben. 6 Anderseits stellt aber die besondere Erwähnung
oder Hervorhebung solchen Einflusses diesen als Erfolg
und wichtiges Verdienst der Kaiser hin, zeigt also, dass er in
dem rechtlichen Verhältnisse dieser Völker zu Rom an sich
nicht mehr gegründet war. Durch die kriegerischen Erfolge
des Kaisers und den nachfolgenden Frieden wurde die Abhängigkeit
der Quaden, im Frieden auch die der Markomannen
neuerdings ausdrücklich festgestellt und derselben durch die
Vorschiebung der römischen Linien auf dem linken Donauufer,
durch die Verpflichtung zu Getreidelieferungen und zur Stellung
von Hilfstruppen Ausdruck gegeben. 0 Wenn dann Antoninus
Caracalla Ansprüche auf Hoheitsrechte erhebt, wie sie einst
einzig Domitian geltend zu machen suchte, und selbst bis zur
1 Tacitus, Germ. cap. 42.
2 Vergl. Anm. 5.
3 Aelii Spartiani Hadrianus (Scriptor. Hist. Aug. I.) cap. 12: Germanis
regem constituit. Es ist nur ein Versehen, dass Quitzmann für ,A. Spartianus
1 ,Julius Capitolinus 1 schreibt. Aelteste Geschichte S. 33; ebendort
muss es statt ,Jul. Capit. Anton. 9‘ heissen ,Ant. cap. 5‘.
4 Vergl. Quitzmann, Aelteste Geschichte S. 34. Jul. Capitol. Antoninus
Pius, cap. 5: Germauos et Dacos et multas gentes atque Judaeos rebellantes
contudit etc.
5 Julius Capit. M. Anton, philosophus cap. 14: Quadi. . amisso rege non
prius se confirmaturos eum, qui erat creatus dicebant, quam id nostris
placuisset imperatoribus. Vergl. Cassius Dio, LXXI. 13, 14. LXXVII. 20.
0 Cassius Dio, LXXI. 11, 1 — 5. 15. 16. 18—20. LXXII. 2 1 — 4.