838
Baolimanti.
Es lässt sich leicht zeigen, dass Herr Quitzmann in wunderlichem
Durcheinander Richtiges und Irriges oder doch Unerwiesenes,
Mögliches und Unmögliches erzählt und folgert.
Was zunächst die Gefolgschaften und deren Kopfzahl betrifft,
so hat schon R. Köpke 1 hervorgehoben, dass die Gefolgschaften
der germanischen Könige nie allzu stark gewesen seien.
Was Quitzmann dagegen sagt, vermag er nicht zu erweisen. Oder
heisst es, dass das Gefolge des Gothenkönigs Theodomir
, wenigstens ein Paar Tausende' bildete, wenn Jordanis
cap. 51 von dessen Sohne sagt: Theodoricus . . ., ascitis certis
ex satellitibus patris et ex populo amatores sibi clientesque
consociat, paene sex millia viros etc.? Ist es ein Beweis,
wennGaupp die Zahl der Gefolgsgenossen, die die alamannischen
Könige umgaben, überschätzt, wie Jedermann sich aus Ammianus
selbst zu überzeugen vermag? 2
Auch die nachfolgende Behauptung: ,Schon der mit dem
gegründeten Vasallenstaat verbundene Zweck setzt voraus,
dass die Wehrkraft desselben im Verhältnisse zu seiner Aufgabe
stand', bewegt sich völlig im Zirkel. Wo berichten denn die
Quellen von solchen Zwecken und wo hat Herr Quitzmann
solche nachgewiesen? Dagegen erzählt Tacitus ausdrücklich:
Marobuduo undique deserto non aliud subsidium quam misericordia
Caesaris fuit. 3 Das Gefolge des rühmlosen Catwalda,
der zudem nur kurze Herrschertage zählte, wird nicht stärker
gewesen sein.
Aber selbst die vollen Zehntausend zugegeben, so bleibt
die Ansicht unbegreiflich, dass die Römer dieses Häuflein
zwischen der March und Theiss angesiedelt, in einem Gebiete,
das dem Umfange des ganzen Königreiches Böhmen mehr als
1 E. Köpke, Deutsche Forschungen. Die Anfänge des Königthuras bei den
Gothen, S. 195.
2 Ammianus Marcellinus XVI. 12. 26. Hos sequebantur potestate proximi
reges numero quinque regalesque decem et optimatum series magna,
armatorumque milia tringita et quinque, ex uariis nationibus partim mercede,
partim pacto uicissitudinis reddendae quaesita. Dazu siehe man
XVI. 12. 60, wo eben die ,comites‘ von den ,satellites‘ in 12. 58 zu
unterscheiden sind.
3 Tacitus, Annales II. cap. 6 3.