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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Die  Einwanderung  der  Baiern.

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Stellung  wenig  Rücksicht;  er  beobachtete  nicht  die  alte  Wahrheit,
dass  man  den  Leser  erst  interessiren,  dann  erwärmen,  schliesslich ­
  überzeugen  müsse,  er  hat  sich  auch  nicht  auf  den  streng
historischen  Nachweis  eingelassen,  den  er  bei  seinem  Scharfsinne ­
  und  seiner  erstaunlichen  Gelehrsamkeit  am  besten  zu
führen  im  Stande  war.  Das  hielt  einmal  sehr  vorsichtige  und
genaue  Gelehrte  ab,  der  Zeuss’schen  Forschung  unbedingt  zu
vertrauen,  so  vor  Allem  G.  Waitz,  dann  aber  auch  Gaupp, 1
Rettberg,  zuletzt.  F.  Krones, 2  und  reizte  anderseits,  sei  es  neben,
sei  es  auf  den  Schultern  Zeuss,  die  Frage  vom  Neuen  vorzunehmen. ­

Während  Rettberg  sich  ziemlich  rückhaltlos  den  ,Föderalisten' ­
  zugesellte,  nahmen  Waitz  und  Gaupp  an,  dass  gotliisches
Volksthum  wenigstens  zum  wesentlichen  Theile  in  den  Baiern
vorhanden  sei.  Man  wird  dies  nicht  ohne  die  nöthige  Beschränkung ­
  zugeben  dürfen.  Im  Umkreise  des  bairischen  Sprachgebietes ­
  finden  sich  kleinere  gothische  Inseln,  zumeist  im  tirolischen
  Gebirgslande. 3  Gerade  in  diesem  Theile  Altbaierns  lässt
sich  auch  wirklich  die  Ansiedlung  eines  Herulerrestes  erweisen, 4
während  die  Gotheninselchen  auf  dem  Hochlande  von  Ansiedlern
herrühren  mögen,  die  sich  vor  den  Avaren  und  Slaven  aus
Pannonien  und  vor  den  Oströmern  aus  Italien  hierher  gezogen
haben.  Aber  durchaus  unthunlich  ist  es,  aus  der  theilweisen
Gleichung  des  baiuwarischen  und  westgothischen  Gesetzes  auf
eine  wenigstens  theilweise  Abstammung  der  Baiern  von  den
Gothen  zu  schliessen.  Jene  gleichen  Rechtsbestimmungen  sind
eben  nicht  organisch  herausgewachsen  aus  der  gleichen  Rechtsanschauung ­
  und  der  auf  gemeinsamen  Ursprung  hinweisenden
Rechtsübung,  sondern  es  sind  äusserliche  Zusätze,  die,  wenn

1  Gaupp,  Thüringisches  Gesetz,  a.  a.  O.  S.  24.
2  F.  Krones,  Handbuch  der  Geschichte  Oesterreichs  von  der  ältesten  bis
neuesten  Zeit,  4  Bände,  Berlin  1875  ff.,  I.  S.  231  ff.
3  Dieselben  hat  A.  Quitzmann  in  seinem  Buche:  ,Aelteste  Rechtsverfassung
der  Baiwaren 1 ,  Nürnberg  1866,  S.  402  f.,  nachgewiesen.  Vergl.  auch  L.  Steub,
Zur  rhätischen  Ethnologie,  Stuttgart  1854,  S.  103.
4  Aus  Agatbias  und  Prolropius  weist  sie  A.  Quitzmann  nach  im  Gebiete
der  Breonen,  die  damals  mit  den  Herulern  unter  einem  Herzoge  Sindwald
aus  dem  Stamme  der  letzteren  vereinigt  waren.  Aelteste  Geschichte  der
Baiwaren,  S.  72.
            
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