Die Einwanderung der Baiern.
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Stellung wenig Rücksicht; er beobachtete nicht die alte Wahrheit,
dass man den Leser erst interessiren, dann erwärmen, schliesslich
überzeugen müsse, er hat sich auch nicht auf den streng
historischen Nachweis eingelassen, den er bei seinem Scharfsinne
und seiner erstaunlichen Gelehrsamkeit am besten zu
führen im Stande war. Das hielt einmal sehr vorsichtige und
genaue Gelehrte ab, der Zeuss’schen Forschung unbedingt zu
vertrauen, so vor Allem G. Waitz, dann aber auch Gaupp, 1
Rettberg, zuletzt. F. Krones, 2 und reizte anderseits, sei es neben,
sei es auf den Schultern Zeuss, die Frage vom Neuen vorzunehmen.
Während Rettberg sich ziemlich rückhaltlos den ,Föderalisten'
zugesellte, nahmen Waitz und Gaupp an, dass gotliisches
Volksthum wenigstens zum wesentlichen Theile in den Baiern
vorhanden sei. Man wird dies nicht ohne die nöthige Beschränkung
zugeben dürfen. Im Umkreise des bairischen Sprachgebietes
finden sich kleinere gothische Inseln, zumeist im tirolischen
Gebirgslande. 3 Gerade in diesem Theile Altbaierns lässt
sich auch wirklich die Ansiedlung eines Herulerrestes erweisen, 4
während die Gotheninselchen auf dem Hochlande von Ansiedlern
herrühren mögen, die sich vor den Avaren und Slaven aus
Pannonien und vor den Oströmern aus Italien hierher gezogen
haben. Aber durchaus unthunlich ist es, aus der theilweisen
Gleichung des baiuwarischen und westgothischen Gesetzes auf
eine wenigstens theilweise Abstammung der Baiern von den
Gothen zu schliessen. Jene gleichen Rechtsbestimmungen sind
eben nicht organisch herausgewachsen aus der gleichen Rechtsanschauung
und der auf gemeinsamen Ursprung hinweisenden
Rechtsübung, sondern es sind äusserliche Zusätze, die, wenn
1 Gaupp, Thüringisches Gesetz, a. a. O. S. 24.
2 F. Krones, Handbuch der Geschichte Oesterreichs von der ältesten bis
neuesten Zeit, 4 Bände, Berlin 1875 ff., I. S. 231 ff.
3 Dieselben hat A. Quitzmann in seinem Buche: ,Aelteste Rechtsverfassung
der Baiwaren 1 , Nürnberg 1866, S. 402 f., nachgewiesen. Vergl. auch L. Steub,
Zur rhätischen Ethnologie, Stuttgart 1854, S. 103.
4 Aus Agatbias und Prolropius weist sie A. Quitzmann nach im Gebiete
der Breonen, die damals mit den Herulern unter einem Herzoge Sindwald
aus dem Stamme der letzteren vereinigt waren. Aelteste Geschichte der
Baiwaren, S. 72.