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Baclim ann.
Ansiedlung zahlreicher Schaaren innerhalb der Reichsgrenzen
oder durch Aufnahme von junger Mannschaft in die Legionen
und Reiterthurmen die übersprudelnde Kraft des starken Grenzvolkes
unschädlich zu machen. 1 Was schon während des grossen
Krieges Marc Aurel mit einem Haufen gemischten Volkes
gethan, 2 wiederholte sich in Gallienus Zeit: nur erfolgt die
Uebersiedlung eines Theiles der Markomannen nach dem obei’en
Pannonien unter ihrem Könige Attalus in friedlicher Weise. 3
Wirklich erscheint noch in viel späterer Zeit ein ,Tribunus
Gentis Marcomannorunk dem Commandierenden (Dux) von
Oberpannonien untergestellt, woraus man zugleich auf die geringere
Zahl der Angesiedelten schliessen darf und begreift,
dass sie bereits im fünften Jahrhunderte in Pannonien verschwunden
sind. 4 Markomannen - Abtheilungen dienen zu
gleicher Zeit unter den Palasthilfstruppen, Reiter dieses Volkes
erscheinen dem Magister equitum unmittelbar beigegeben, oder
unter den Lagervölkern Italiens und Afrikas. 5 Aber aus dieser
Einreihung markomannischer Kriegshaufen in das römische
Heer auf die Uebersiedlung des gesammten Volkes in römisches
Gebiet zu schliesen, ist, wie die zahlreichen Beispiele bei andern
Völkern lehren, durchaus unstatthaft. Ebenso wenig darf man
dies aus der Meldung herauslesen, es habe die Markomai] nen-1
Die meisten der bezüglichen Stellen bringt Zeuss, Die Deutschen, S. 364
bis 366; vergl. auch Palaeky, Geschichte Böhmens, I. S. 47—48; Böeking,
Annot. ad not. occ. cap. V. p. 235.
2 Julii Capitolini M. Antonius Phil. cap. 22 . . . accepitque in deditionem
Marcomannos plurimis in Italiam traductis. Dass hier das AVort ,Markomanne
1 im weiteren Sinne zu verstehen, braucht kaum bemerkt zu werden;
cf. ebendort: multi nobiles bello Germanico siue Marcomannico
immo plurimarum gentium interieruut. Von den in Ravenna Untergebrachten
spricht Cassius Dio LXXI. 11.
3 Aurelius Victor, De Caesaribus c. 33. Dass dies nicht die Ueberfiihrung
des ganzen Volkes nach Pannonien bedeutet, sondern blos die Einräumung
eines Theiles der römischen Provinz, sagt Fr. v. Sacken, Die römische
Stadt Carnuntum, Sitzungsb. der lc. Akad. der AVissensch., AVieir 1853,
IX. Bd. S. 674—675. Es wurde ihnen später, wahrscheinlich von Aurelian,
dem ,Iiestitutor orbis“, wieder entrissen. Ebd. 675.
1 Boecking, Not. dignit. occ. cap. XXXIII. S. 99. Annotatio ad c. XXXIII.
p. 726 ff. Vergl. Jordanis, De regn. succ. (Muratori I. 1. 233) und darnach
Geog. Ravennas IV. 20.
5 Notit. dignit. p. 25, p. 31, p. 34, p. 39.