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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

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Baclim  ann.

Ansiedlung  zahlreicher  Schaaren  innerhalb  der  Reichsgrenzen
oder  durch  Aufnahme  von  junger  Mannschaft  in  die  Legionen
und  Reiterthurmen  die  übersprudelnde  Kraft  des  starken  Grenzvolkes ­
  unschädlich  zu  machen. 1  Was  schon  während  des  grossen
Krieges  Marc  Aurel  mit  einem  Haufen  gemischten  Volkes
gethan, 2  wiederholte  sich  in  Gallienus  Zeit:  nur  erfolgt  die
Uebersiedlung  eines  Theiles  der  Markomannen  nach  dem  obei’en
Pannonien  unter  ihrem  Könige  Attalus  in  friedlicher  Weise. 3
Wirklich  erscheint  noch  in  viel  späterer  Zeit  ein  ,Tribunus
Gentis  Marcomannorunk  dem  Commandierenden  (Dux)  von
Oberpannonien  untergestellt,  woraus  man  zugleich  auf  die  geringere ­
  Zahl  der  Angesiedelten  schliessen  darf  und  begreift,
dass  sie  bereits  im  fünften  Jahrhunderte  in  Pannonien  verschwunden ­
  sind. 4  Markomannen  -  Abtheilungen  dienen  zu
gleicher  Zeit  unter  den  Palasthilfstruppen,  Reiter  dieses  Volkes
erscheinen  dem  Magister  equitum  unmittelbar  beigegeben,  oder
unter  den  Lagervölkern  Italiens  und  Afrikas. 5  Aber  aus  dieser
Einreihung  markomannischer  Kriegshaufen  in  das  römische
Heer  auf  die  Uebersiedlung  des  gesammten  Volkes  in  römisches
Gebiet  zu  schliesen,  ist,  wie  die  zahlreichen  Beispiele  bei  andern
Völkern  lehren,  durchaus  unstatthaft.  Ebenso  wenig  darf  man
dies  aus  der  Meldung  herauslesen,  es  habe  die  Markomai]  nen-1

  Die  meisten  der  bezüglichen  Stellen  bringt  Zeuss,  Die  Deutschen,  S.  364
bis  366;  vergl.  auch  Palaeky,  Geschichte  Böhmens,  I.  S.  47—48;  Böeking,
Annot.  ad  not.  occ.  cap.  V.  p.  235.
2  Julii  Capitolini  M.  Antonius  Phil.  cap.  22  .  .  .  accepitque  in  deditionem
Marcomannos  plurimis  in  Italiam  traductis.  Dass  hier  das  AVort  ,Markomanne ­
 1  im  weiteren  Sinne  zu  verstehen,  braucht  kaum  bemerkt  zu  werden;
cf.  ebendort:  multi  nobiles  bello  Germanico  siue  Marcomannico
immo  plurimarum  gentium  interieruut.  Von  den  in  Ravenna  Untergebrachten ­
  spricht  Cassius  Dio  LXXI.  11.
3  Aurelius  Victor,  De  Caesaribus  c.  33.  Dass  dies  nicht  die  Ueberfiihrung
des  ganzen  Volkes  nach  Pannonien  bedeutet,  sondern  blos  die  Einräumung
eines  Theiles  der  römischen  Provinz,  sagt  Fr.  v.  Sacken,  Die  römische
Stadt  Carnuntum,  Sitzungsb.  der  lc.  Akad.  der  AVissensch.,  AVieir  1853,
IX.  Bd.  S.  674—675.  Es  wurde  ihnen  später,  wahrscheinlich  von  Aurelian,
dem  ,Iiestitutor  orbis“,  wieder  entrissen.  Ebd.  675.
1  Boecking,  Not.  dignit.  occ.  cap.  XXXIII.  S.  99.  Annotatio  ad  c.  XXXIII.
p.  726  ff.  Vergl.  Jordanis,  De  regn.  succ.  (Muratori  I.  1.  233)  und  darnach
Geog.  Ravennas  IV.  20.
5  Notit.  dignit.  p.  25,  p.  31,  p.  34,  p.  39.
            
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