Eugipius, eine Untersuchung.
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mit Odoaker — quapropter rex Odoacer intulit bellum — nur
die natürliche Strafe für den neuerlichen Mord und auch für
die früheren Thaten der strengen Königin Giso (c. 44). Er
almte auch im Jahre 511 unter Theodorichs Herrschaft in
Italien nicht, dass jener Krieg von 487 von Kaiser Zeno veranlasst
war, der, bei einem drohenden neuen Anfalle des damals
in Moesien gebietenden Theodorich und der notorischen Verbindung
Odoakers mit dem Empörer Illos, Odoaker zurückhielt,
indem er die Rügen zum Kriege trieb. 1
Nach Severinus’ Wunsche sollte die von ihm gestiftete
Congregation, der er statt einer besonderen Regel nur allgemeine
fromme Anweisungen gegeben hatte, 2 stets vereinigt bleiben. 3
Die Leitung übernahm Lucillus, der früher bei dem rätischeu
Bischöfe Valentinus gedient hatte (c. 41) und dann Marcianus,
den Eugipius (c. 37, §. 1) als seinen unmittelbaren Vorgänger
bezeichnet. Nach des Autors Worten muss man aunehmen,
dass er bis zur Niederlassung der Congregation in Lucullanum
sich nicht von ihr getrennt hat. Wann diese erfolgte, gibt er
nicht näher an (c. 46), als durch den Pontificat Gelasius I.
(492 bis 496) und die Einweihung von S. Severin’s Mausoleum
durch den Bischof Victor von Neapel, dem die dortige um das
Jahr 800 entstandene bischöfliche Chronik auch nur allgemein
eine Regierungsdauer von elf Jahren und zehn Monaten zuweist. 1
Ueber das Local seines nunmehrigen und späteren
Wirkens ist zu bemerken, dass Lucullanum nicht oder doch
nicht nur ein Casteilum in militärischem Sinne, sondern wie
ja das Commemoratorium die Bezeichnungen für Städte überhaupt
unterschiedslos gebraucht, r> eine eigentliche Stadt war.
Der Ort wird als oppidum noch im Anfänge des zehnten Jahrhunderts
bezeichnet. Dann wurde er, als die im Jahre 899
1 — io twv 'Pöycov y&o;. Johannes von Antiochia, Madrider
Fragmente. Hermes VI, 32G.
2 Datums — monachis formam cet. c. 9, §. 4. Mabillon bemerkt (Acta
Sanctorum ord. S. Bened. I p. XI): Ut in Oriente, sic in oecidente tot
propemodum typi ac regulae erant quot cellae ac monasteria. Erst Eugipius
selbst gab sterbend eine förmliche Regel. Isidorus 1. 1.
3 — in uno societatis sanctae vinculo. c. 40, §. 0.
4 SSL. 408.
5 Eine Zusammenstellung der Ausdrücke bei Jung, Römer und Romanen 151.