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Büdi n ger.
recht geeignet erscheint, wenn man nicht annimmt, Eugipius
rede als Augenzeuge; so würde der Ausruf über die verhängte
Besessenheit der Frevler — absit ut cuiquam hoc crudele
videatur aut noxium! (§. 2) — sich vielleicht erklären.
Auch die Erwähnung des limes Batavinus und der dortigen
Söldnerreste (c. 20, §. 1) gewinnt dann erst rechten Sinn.
Nach Allem werden wir annehmen dürfen, dass Eugipius
als junger Mann erst in Severinus’ letzter Zeit, 1 wohl mit den
übrigen in Lauriacum gesammelten Römern der oberen Donaustädte
(c. 28), bleibend in des Abtes Umgebung kam. Noch
über die Prophezeiung seines Todes (c. 40) kann er nur sagen,
dass sie ante duos seu amplius annos vor demselben erfolgt
sei. Seine Geburt mag mit Herold nach 455 anzusetzen sein.
Ueber seine eigene mangelhafte Ausbildung spricht er
sich in beiden Einleitungen seiner Werke unbefangen aus; in
der zu dem Commemoratorium klagt er — und es ist unverständig,
darin eine Phrase zu sehen — über seine imperitia
propria (§. 3), dass ihm disciplinae liberalis constructio, grammatici
culminis decor (§. 10) abgehe; in der zu den Excerpta
ex Augustino klagt er, dass er arm an Einsicht und Besitz
(sensu censuque) sei, ist sich mangelnder Ordnung seines
Stoffes (inordinata congestione) bewusst und hofft in seiner
Unbedeutendheit nur besseren Geistern zu dienen (quod ineptius
a parvis arripitur, a magnis aptius adimpletur). Das
stimmt ja im Wesentlichen zu Cassiodor’s Urtheil über Eugipius:
virum quidem non usque adeo secularibus literis eruditum,
und auch den Zusatz sed scripturarum divinarum lectione
plenissimum erweisen die beiden Schriften als treffend. Den
Arianern steht er scharf genug gegenüber; er nennt sie einmal
(c. 4, §. 12) ecclosiae hostes haeretici. Von politischen Dingen
gewann er wenig Kunde. In der Ermordung Ferderuchs, 2
des rugischen Territorialherrn der Umgebung von Faviana,
durch seinen Neffen, den Königssohn Friderich, sieht er nur
die gerechte Strafe für die Beraubung seines Klosters und in
dem hierauf folgenden, für die Rügen verhängnissvollen Kriege
1 So aucli Wattenbach I, 43.
2 Der ganz correcte, durch Abschreiberweisheit in Frederich veränderte
Name steht jetzt nach Sauppe’s Edition handschriftlich fest.