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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

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Büdi  n  ger.

recht  geeignet  erscheint,  wenn  man  nicht  annimmt,  Eugipius
rede  als  Augenzeuge;  so  würde  der  Ausruf  über  die  verhängte ­
  Besessenheit  der  Frevler  —  absit  ut  cuiquam  hoc  crudele
  videatur  aut  noxium!  (§.  2)  —  sich  vielleicht  erklären.
Auch  die  Erwähnung  des  limes  Batavinus  und  der  dortigen
Söldnerreste  (c.  20,  §.  1)  gewinnt  dann  erst  rechten  Sinn.
Nach  Allem  werden  wir  annehmen  dürfen,  dass  Eugipius
als  junger  Mann  erst  in  Severinus’  letzter  Zeit,  1  wohl  mit  den
übrigen  in  Lauriacum  gesammelten  Römern  der  oberen  Donaustädte ­
  (c.  28),  bleibend  in  des  Abtes  Umgebung  kam.  Noch
über  die  Prophezeiung  seines  Todes  (c.  40)  kann  er  nur  sagen,
dass  sie  ante  duos  seu  amplius  annos  vor  demselben  erfolgt
sei.  Seine  Geburt  mag  mit  Herold  nach  455  anzusetzen  sein.
Ueber  seine  eigene  mangelhafte  Ausbildung  spricht  er
sich  in  beiden  Einleitungen  seiner  Werke  unbefangen  aus;  in
der  zu  dem  Commemoratorium  klagt  er  —  und  es  ist  unverständig, ­
  darin  eine  Phrase  zu  sehen  —  über  seine  imperitia
propria  (§.  3),  dass  ihm  disciplinae  liberalis  constructio,  grammatici
  culminis  decor  (§.  10)  abgehe;  in  der  zu  den  Excerpta
ex  Augustino  klagt  er,  dass  er  arm  an  Einsicht  und  Besitz
(sensu  censuque)  sei,  ist  sich  mangelnder  Ordnung  seines
Stoffes  (inordinata  congestione)  bewusst  und  hofft  in  seiner
Unbedeutendheit  nur  besseren  Geistern  zu  dienen  (quod  ineptius
  a  parvis  arripitur,  a  magnis  aptius  adimpletur).  Das
stimmt  ja  im  Wesentlichen  zu  Cassiodor’s  Urtheil  über  Eugipius: ­
  virum  quidem  non  usque  adeo  secularibus  literis  eruditum,
und  auch  den  Zusatz  sed  scripturarum  divinarum  lectione
plenissimum  erweisen  die  beiden  Schriften  als  treffend.  Den
Arianern  steht  er  scharf  genug  gegenüber;  er  nennt  sie  einmal
(c.  4,  §.  12)  ecclosiae  hostes  haeretici.  Von  politischen  Dingen
gewann  er  wenig  Kunde.  In  der  Ermordung  Ferderuchs,  2
des  rugischen  Territorialherrn  der  Umgebung  von  Faviana,
durch  seinen  Neffen,  den  Königssohn  Friderich,  sieht  er  nur
die  gerechte  Strafe  für  die  Beraubung  seines  Klosters  und  in
dem  hierauf  folgenden,  für  die  Rügen  verhängnissvollen  Kriege

1  So  aucli  Wattenbach  I,  43.
2  Der  ganz  correcte,  durch  Abschreiberweisheit  in  Frederich  veränderte
Name  steht  jetzt  nach  Sauppe’s  Edition  handschriftlich  fest.
            
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