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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

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Maassen.

als  die  dringlichsten  Angelegenheiten  zu  ordnen.  2.  In  cap.  XVI
der  brescianer  Handschrift  wird  der  Handlungsweise  des  Erzbischofs ­
  Johann  von  Ravenna  in  einer  Weise  gedacht,  welche
zeigt,  dass  der  Friede  zwischen  ihm  und  dem  Papst  zur  Zeit
der  Synode,  der  diese  Capitel  angehören,  keineswegs  bereits
hergestellt  war.  Er  wird  der  Räubereien  und  Gewalttätigkeiten
beschuldigt  und  eventuell  mit  Deposition  bedroht.  Nun  richtet
aber  kurz  vor  der  Verhängung  des  Banns  über  Lambert  der
Papst  an  Johann  von  Ravenna  ein  freundliches  Schreiben,
in  welchem  er  diesem  mittheilt,  dass  die  Androhung  der
Kirchenstrafe  gegen  Lambert  erfolgt  sei  und  dass  er  selbst  um
sich  seinen  Nachstellungen  zu  entziehen  über’s  Meer  nach
Frankreich  gehen  werde. 1  Mit  der  ganzen  Fassung  des  Briefs
würde  es  unverträglich  sein,  dass  der  Papst  ihn  zu  derselben
Zeit  einen  Räuber  und  Gewalttäter  genannt  und  mit  Deposition ­
  bedroht  hätte.  3.  In  demselben  Capitel  werden  die  Bischöfe
der  Aemilia,  die  Suffragane  des  Metropoliten  von  Ravenna,  mit
der  Excommunication  bedroht,  wenn  sie  nicht  innerhalb  vierzig
Tagen  sich  in  Rom  einfänden.  Diese  Verfügung  steht  offenbar
mit  dem  vom  Papst  gefassten  Entschluss  Rom  wegen  der  ihm
dort  drohenden  Gefahren  jeden  Augenblick  zu  verlassen  nicht
im  Einklang.
Wenn  nicht  etwa  die  achtzehn  Capitel  einer  Synode  angehören,
  von  der  wir  sonst  keine  Kunde  haben,  so  möchte
ich  sie  der  Synode  von  875  beilegen.  Es  sprechen  dafür
folgende  Gründe.
Von  den  achtzehn  Capiteln  unsrer  römischen  Synode
finden  sich  der  grössere  Tlieil  des  II.,  ferner  die  Capitel  III,  V,
VI,  VII,  IX,  X,  XI,  XII,  XIII,  XIV,  XV  entweder  wörtlich
oder  doch  mit  nicht  eben  wesentlichen  Abweichungen  auch
unter  den  Schlüssen  des  von  Johann  VIII.  in  Ravenna  im
August  877  gehaltenen  Coucils.  2  Es  stehen  daher  beide  Synoden ­
  durch  ihren  Inhalt  in  naher  Beziehung.  Nun  findet  durch
einen  andern  Act  auch  ein  Connex  zwischen  dem  Concil  von
Ravenna  und  dör  römischen  Synode  von  875  statt.  Ein  Hauptzweck ­
  des  Ersteren  war  nämlich  die  Anerkennung  der  Erhebung

1  Jaffe  2356.
2  Mansi  XVII.  335  sq.
            
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