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Maassen.
als die dringlichsten Angelegenheiten zu ordnen. 2. In cap. XVI
der brescianer Handschrift wird der Handlungsweise des Erzbischofs
Johann von Ravenna in einer Weise gedacht, welche
zeigt, dass der Friede zwischen ihm und dem Papst zur Zeit
der Synode, der diese Capitel angehören, keineswegs bereits
hergestellt war. Er wird der Räubereien und Gewalttätigkeiten
beschuldigt und eventuell mit Deposition bedroht. Nun richtet
aber kurz vor der Verhängung des Banns über Lambert der
Papst an Johann von Ravenna ein freundliches Schreiben,
in welchem er diesem mittheilt, dass die Androhung der
Kirchenstrafe gegen Lambert erfolgt sei und dass er selbst um
sich seinen Nachstellungen zu entziehen über’s Meer nach
Frankreich gehen werde. 1 Mit der ganzen Fassung des Briefs
würde es unverträglich sein, dass der Papst ihn zu derselben
Zeit einen Räuber und Gewalttäter genannt und mit Deposition
bedroht hätte. 3. In demselben Capitel werden die Bischöfe
der Aemilia, die Suffragane des Metropoliten von Ravenna, mit
der Excommunication bedroht, wenn sie nicht innerhalb vierzig
Tagen sich in Rom einfänden. Diese Verfügung steht offenbar
mit dem vom Papst gefassten Entschluss Rom wegen der ihm
dort drohenden Gefahren jeden Augenblick zu verlassen nicht
im Einklang.
Wenn nicht etwa die achtzehn Capitel einer Synode angehören,
von der wir sonst keine Kunde haben, so möchte
ich sie der Synode von 875 beilegen. Es sprechen dafür
folgende Gründe.
Von den achtzehn Capiteln unsrer römischen Synode
finden sich der grössere Tlieil des II., ferner die Capitel III, V,
VI, VII, IX, X, XI, XII, XIII, XIV, XV entweder wörtlich
oder doch mit nicht eben wesentlichen Abweichungen auch
unter den Schlüssen des von Johann VIII. in Ravenna im
August 877 gehaltenen Coucils. 2 Es stehen daher beide Synoden
durch ihren Inhalt in naher Beziehung. Nun findet durch
einen andern Act auch ein Connex zwischen dem Concil von
Ravenna und dör römischen Synode von 875 statt. Ein Hauptzweck
des Ersteren war nämlich die Anerkennung der Erhebung
1 Jaffe 2356.
2 Mansi XVII. 335 sq.