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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Neue  Fabeln  des  Babrius.

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Verse)  umgestaltet  sind;  so  27,  2  eiwye  ßaXwv  üodxwv  auve/eta
(sie!);  68,  8  durch  Verwandlung  des  slaxvp/.ei  in  sgxyj;  68,  9  [;/)  statt
pwjoe  einsetzend;  114,  4  Tcvsüoavxo;  für  aupi'aävxo<;;  116,  5  x'ov  avBpa
auxi)?  euSovxa  e'/.Xraouca  statt  x'ov  avop’  eauxv)?  y.axahraoüo'a  y.oiixäaQai;
12,  22  avopa  y.ai  tioXiv  p.sx’  aö^va?  ezcpeu-fw  statt  p.exd  xd?  ’ABvjva?
ÄvBpa  y.ai  uohiv  wEyu;  und  ähnliches  sehr  häufig.
Ich  brauche  nicht  zu  bemerken,  dass  uns  diese  Willkürlichkeiten
  des  Schreibers  bei  den  Herstellungsversuchen  zu  den
grössten  Aenderungen  berechtigen;  aber  selbst  mit  diesen  ist
oft  eine  Wiederherstellung  des  Textes  nicht  möglich.
Zunächst  ist  für  die  Textgeschichte  der  Fabeln  des  Babrius ­
  die  Frage  wichtig,  welches  das  Verwaudtschaftsverhältniss
zwischen  den  einzelnen  Codices  ist,  aus  denen  uns  theils  vollständige ­
  Fabeln,  theils  Bruchstücke  in  grösserer  Zahl  überliefei't
  sind.  Es  ist  diess  der  Codex  Athous  (dessen  Lesarten
ich  nach  der  Ausgabe  Eberhards  citire),  der  Codex  Vaticanus
und  die  von  Suidas  angeführten  Fragmente.  Die  anderen
Quellen  der  Ueberlieferung  (Tzetzes,  Dositheus,  Codex  Gudianus)
  kommen  hier  nicht  in  Betracht,  da  die  durch  sie  überlieferten ­
  Fabeln  theils  mit  den  durch  Athous  und  Vaticanus
bekannt  gewordenen  nicht  übereinstimmen,  theils  zu  kurz  sind,
als  dass  man  sich  aus  ihnen  ein  endgiltiges  Urtheil  hierüber
bilden  könnte.  Ueber  diesen  Punkt  zur  grösstmöglichen  Klarheit ­
  zu  gelangen,  scheint  von  Wichtigkeit  bei  Handschriften,
die  derartig  von  einander  abweichen,  dass  eine  Emendation
der  einen  aus  der  andern  beinahe  gewagt  scheint.
Was  nun  zunächst  das  Verhältniss  des  Vaticanus  zum
Athous  betrifft,  so  hat  in  jüngster  Zeit  S.  A.  Naber  (Mnemosyne
nova  ser.  vol.  IV.  1876)  auf  Grund  der  ihm  vorliegenden  15  Fabeln
des  Vaticanus  nach  dem  Texte  Furia’s  die  Behauptung  aufgestellt, ­
  dass  beide  Handschriften  einer  llecension  angehören:
p.  397:  recensio  fabularum  eadem  est  quae  in  Atlioo  codice;  p.  402:
Codex  Vossianus  Dosithei  —  et  Codex  Vaticanus,  quo  Furia  usus
est,  itidem  in  plerisque  conspirani  cum  Athoa  recensione.  Diess
Urtheil  lässt  sich  jedoch  mit  dem  thatsächlichen  Verhältniss
beider  Codices  nicht  in  Einklang  bringen;  dagegen  spricht 1
1  Ich  beschränke  mich  hier  auf  die  Anführung  weniger,  aber  beweiskräftiger ­
  Stellen,  da  eine  vollständige  Angabe  der  Varianten  ohnedies
weiter  unten  folgt.
            
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