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Kenner.
Engelszell, welcher in diesem Orte die beiläufige Mitte der
Reise von Passau nach Eferding ansetzt.
Die eine Angabe des Eugippius kann auf unsere Reichsstrasse
in keinem Falle bezogen werden. Es ist gar nicht
denkbar, dass der Bote Quintasius, dem die grösste Eile geboten
war, einen Weg von 38 Milien d. i. über fünfzehn Wegstunden
von Morgen bis zum Abend so rasch zurückgelegt
habe, dass er noch rechtzeitig eintraf. Es ist nur zweierlei
anzunehmen: entweder er benützte von Passau bis Engelhartszell
die Strasse, von hier bis Schlägen einen am Ufer hinabführenden
Saumpfad, der 26 '/. 2 Milien ausmachte, d. i. etwas
über fünf deutsche Meilen (bei eilf Wegstunden), oder, was
weitaus das Wahrscheinlichere ist, er wählte den Wasserweg,
sei es dass er selbst seinen Kahn ruderte, oder ein eben abgehendes
Schiff benützte. Mit einem solchen konnte er den
Weg wohl in sieben Stunden zurücklegen und es ist an und
für sich nichts natürlicher, als dass man zu Schiffe steigt, um
einen Auftrag, der die höchste Eile gebot, zwischen zwei an
dem Strome liegenden Orten auszuführen. Auch in cap. 22,
wo von der Fahrt des Heiligen von Batavis nach Favianis die
Rede ist, scheint, wie ich an einem andern Orte ausführlicher
erörterte, die Distanzangabe des Eugippius auf den Wasser-,
nicht auf den Landweg bezogen werden zu müssen.
Im Stiftbriefe 1 des Klosters Engelszell vom 12. März 1293,
wird als eine der Absichten, welche den Bischof Wernhard
von Passau bei der Gründung leiteten, der Wunsch ausgesprochen,
für die Reisenden in der beiläufigen Mitte der Strecke
von Eferding nach Passau (velut in medio spatio itineris)
ein Plospiz zu schaffen, ein ,habitaculum Dei, ubi possent capita
transeuntium fatigatorum reclinarP.
Engelszell liegt ganz nahe bei Engelhartszell, etwa 17 V 2 Milien
von Passau. Wenn dies die beiläufige Hälfte des Weges
von Eferding bis Passau war, so betrug der Weg, der zu jener
Zeit von den Reisenden beobachtet wurde, mehr weniger
35 Milien. Dies kann selbstverständlich nicht die römische
Reichsuferstrasse gewesen sein, welche von Boiodurum nach
1 Urkundenbuch des Landes ob der Enns IV, 183.