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Kenner.
Aus diesen Beispielen geht hervor, was schon die Natur
der Sache selbst an die Hand gibt, dass man derartige Uferebenen
an den Endpunkten und in der Mitte mit Castellen
versehen habe, und zwar wurden diese an Punkten angelegt,
von welchen aus die in die Ebene mündenden Thalschluchten
des Gebirges am besten bewacht werden konnten, sie lagen
zwar am Uferrand, aber in der Linie der Thalwege und zumeist
an den Mündungen der aus diesen hervorbrechenden Wässer.
Auf den Fall übertragen, der uns hier vorzüglich beschäftigt,
trifft diese Voraussetzung um so mehr zu, als an den
Endpunkten, bei Aschach und Wilhering, zugleich die Pforten
zweier Stromschluchten, die zu bewachen waren, sich befanden,
in der Mitte aber bei Eferding das Zusammentreffen mehrerer
Zugänge in das Innere des Landes und mehrfacher Wasserlinien
die Anlage eines festen Punktes ebensowohl verlangte,
als unterstützte. Ich habe diese Ansicht schon früher, freilich
weniger eingehend, ausgesprochen. 1 Sie ist seither bezüglich
des östlichen Endpunktes bestätigt worden.
Nach einer Mittheilung des Herrn Pater Bernhard
Söllinger vom Cisterzienserstifte Wilhering, welchem ich hier
meinen wärmsten Dank öffentlich ausspreche, findet sich in
der Ortschaft Fall, also am äussersten Ende der Ebene gegen
Wilhering zu, an der westlichen Abdachung des Kirnberger
Porstes und östlich von dem etwas höher gelegenen Bründelgute,
ein Ackerfeld mit dem bezeichnenden Namen ,alte Burg'.
Bei den Feldarbeiten stiess man häufig auf Ziegelreste, am
nahen Mühlbach auch auf Mauertheile. Der Besitzer jenes
Feldes fand selbst im Herbst 1873 neben der Hauptstrasse
nach Eferding und etwa hundert bis zweihundert Schritte von
der Brücke über den Mühlbach (Altbach) entfernt das Fragment
eines Ziegels mit dem Stempel:
TTr s i c v .
I TA L A L . . .
Er gelangte durch Herrn Pater Söllinger in das Linzer Museum.
In diesem findet sich ein ähnlicher Stempel aus Mauer an der
Uri in Nieder-Oesterreich (Locus felicis): ...SICVPDVC
1 Noricum und Pannonia, Ber.u. Mitth. des Wiener Alterthumsv., Bd. XI, S. 129.