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Kenner.
Mögen nun diese Reliefs einem oder mehreren, wahrscheinlich
sepulcralen Monumenten, angehört haben, jedenfalls
gehören sie zu den bedeutendsten Römerfunden, die man
seit langer Zeit in diesem Landstriche gemacht hat; sie
beweisen, dass man zum ersten Baue der Kirche, welche
schon 1294 einen Indulgenzbrief erhielt, 1 oder spätestens bei
ihrer ersten Erweiterung im Jahre 1464 2 Römersteine als Materiale
verwendete.
Fügen wdr hier gleich an, dass der Ort Oftering, zwei
Milien westlich von Hörsching, gleichfalls schon im VII. Jahrhundert
erwähnt wird. 3 Er liegt mit den bisher genannten
Orten Hörsching, Traun und Ansfelden in einer schnurgeraden
Linie; man braucht nur ein Lineale unter die Ortszeichen zu
legen, um sich davon zu überzeugen.
Es ist nun kein Zufall, dass die allerältesten Orte der
Umgebung, die wir uns dabei auf einen ziemlich weiten Umkreis
ausgedehnt denken, in der Linie Änsfelden-Oftering liegen
und dass die einzigen erheblichen Funde von römischen Steindenkmälern
zwischen Wels, Linz und Enns, der Sarkophag
von Ansfelden und die Reliefs von Hörsching, gleichfalls in
diese Linie fallen.
Dadurch markirt sich deutlich die Richtung der Strasse
nach Marinianio. Ihr weiterer Lauf steht ausser Zweifel; sie
konnte von Oftering nur über die Bergreihe gehen, welche die
Traunebene von der kleinen Ebene von Eferding am Donauufer
trennt. In diesem Sinne und, so weit es die Trace
im Gebirge überhaupt gestattete, in möglichst gerader Linie
über Axberg, gelangte sie längs einer noch heute benützten
Strasse, nach Alkoven an der Donau, einen Ort, der zwar
nicht im VII. Jahrhundert, doch aber im VIII. als villa
publica allinchhofa erwähnt wird. 4 Ihre weitere Fortsetzung
mit kurzgeschorenem Haupthaar, in der Toga, die Arme vor der Brust
gekreuzt, in der Linken eine Schale mit zwei Früchten (Aepfel?) haltend,
mit der Rechten eine Rolle aufstützend.
1 Piliwein, Hausruckkreis S. 379.
2 Ebenda.
3 Urkundenbuch des Landes ob der Enns, I, 58, G3, 438.
4 Stiftbrief von Kremsmünster. Urkundenbuch des Landes ob der Enns,
II, 3, vgl. 5, 7, 104, 117.