516
Hofier.
Als Leo X. gewählt worden war, legten ihm alle Cärdinäle
die Capiteln zur Unterschrift vor. 1 Erst als er sie unterschrieben,
zogen sie ihm die Pontificalgewänder an und erfolgten
die üblichen Ceremonien. Es war keine Simonie mit
untergelaufen, Einzelnen war nichts versprochen worden, aber
noch niemals war das Pontificat um einen höheren Preis, den die
ganze Christenheit zu bezahlen hatte, erworben worden.
Ob die völlige Umwandlung der monarchischen Regierung
der Kirche in eine Oligarchie, in eine geistliche Plutokratie
auch Anderen nütze als den Cardinälen und vor Allem den
zwanzig Aelteren, ob sie ohne das Verderbniss des Ganzen
durchgeführt werden könne oder nicht, ob nicht unter derartigen
Verhältnissen die Bedingung des Besserwerdens nur in
einem gewaltsamen Bruche mit diesem Systeme und Allem,
was daran hing, beruhte, war eine Frage, welche die nächste
Zeit zu lösen hatte. Wo der Sitz des Uebels lag, war seit
dem 11. März 1513 nur insofern mehr ein Geheiinniss, als die
Wahlcap itulation Papst Leo’s ein Geheimniss blieb. Die
Rechnung der Cardinäle war jedoch von ihrem Standpunkte
aus nicht übel gestellt und war die Kirche ein Kaufhaus geworden,
so passte jetzt Niemand besser an ihre Spitze als der
Sohn des fürstlichen Kaufherrn von Florenz. Man begreift,
als dieser in Allem zustimmte, warum das Conclave so kurze
Zeit dauerte. Man konnte sich auf die Bulle Papst Julius II.
berufen, während die Wählenden alle möglichen Vortheile und
Rechte erlangten, der Gewählte aber in eine unhaltbare Stellung
versetzt wurde. Es charakterisirt den Mediceer, auf solcher
Basis das Pontificat anzunehmen, die Cardinäle, es auf dieser
Grundlage zu vergeben. Leo X. war nun selbst in Mitte jener
Kloake (sentina di tutti i mali) gerathen, 2 als welche sein
Vater Lorenzo dem Messer Giovanni, dem jugendlichen Cardinal,
1492 Rom bezeichnete. Er mochte sehen, wie er sich, ohne
beschmutzt zu werden, herauszuwinden im Stande sei. Hielt
-er die Capitulation nicht, und er konnte und durfte es nicht,
da höhere Pflichten es ihm nicht gestatteten, so ward er eidbrüchig;
hielt er sie, so zerstörte er den Inbegriff der päpst-1
Conclave Leonis X. MS.
2 Gino Capponi, Storia della republica di Firenze II. Beil. VI.