Öle roraan. Welt und ihr VerhältnisB zu den Reformideen des Mittelalters. 515
veröffentlicht würden, alle Selbstherrlichkeit des Papstes brach
und diesen von zwei Dritttheilen der Cardinäle in allen wichtigen
Dingen abhängig machte, sollte alle Vierteljahre im geheimen
Consistorium dem Papste vorgelesen werden, die Cardinäle bei
Strafe der Excommunication verpflichtet sein, alle Capitel zu
halten und alles, was ein Papst dagegen thue, an und für sich
null und nichtig sein. Die angesehensten Beamten, der Generalcapitän,
Gonfalonicr u. A. wurden dem Papste und dem
Cardinalscollegium vereidet, die Gewalt des ersteren nach
allen Seiten beschränkt. 1 Es sollten alle Indulgenzen für den
Bau der St. Peterskirche, die den Franciskanern gewährt
worden waren, zurückgenommen, der Bau fortgeführt und
dazu im ersten Jahre 50.000 Ducaten, in jedem folgenden
25.000 verwendet werden. Endlich sollte kein Tausch von
Aemtern der römischen Curie mit Kathedralkirchen gestattet
sein, das Ganze noch vor der Publication der Wahl durch einen
feierlichen Eid bekräftigt werden. -
Diesen, freilich ganz unerwarteten Ausgang nahm die
Concilienbewegung,' welche so lange die edelsten Männer, die
glühendsten Reformfreunde mit der Hoffnung des Besserwerdens
erfüllt hatte. Ob der Papst über dem Concil stehe oder dieses
über ihm, war nicht mehr die Frage; dass er aber den zwei
Dritttheilen dos Cardinaiscollegiums unterworfen sei, letzteres
die Regierung der Kirche führe, war klar. Der neue
Papst gestand selbst dem Cardinalscollegium das Recht zu, wenn
er die Capitel, — d. h. die Capitulation nicht halte, er sich
von seinem Eide dispensiren lasse, gegen ihn als Uebertreter,
als eidbrüchig, Verwirrung und der ganzen Christenheit
Aergerniss gebend, 3 ein allgemeines Concil zu berufen,
dem sich der Papst unterwarfen müsse. Er ärgerte die ganze
Christenheit, wenn er die Capitulation des Cardinalscollegiums
nicht hielt, das sich als Inbegriff der Kirche ansah und das
allgemeine Concil berief, damit es die Rechte — der Cardinäle
schütze.
1 Vergl. die Recapitulation f. 229. a.
2 f. 231. a.
3 Transgressor, perjurus et perturbator et seandalisator totius Christianitatis.
Sitzungsber. d. pliil.-hist. CI. XC1. Bd. II. Hft. 34