502
Hofier.
kirchliche Partei unter dem Schutze des Coucils gebildet hätte,
trat, was für die italienischen Zustände charakteristisch war,
nur eine französische hervor. Das Nationalitätsprincip
war stärker als das kirchliche. Wem es in dieser Beziehung
Ernst war, der gehorchte dem päpstlichen Gebot ,entweder aus
Ehrfurcht gegen Gott oder aus Parteidisciplin‘, die Anhänger
des Concils aber 1 machten ihr Schicksal von dem Glücke der
französischen Waffen abhängig. Der italienische Papst hatte
Italien für sich, so weit es nicht französisch war und der ganze
Streit, welcher die gesamte christliche Welt bewegen sollte, bewegte
sich bald nur innerhalb des Rahmens zweier romanischer
Nationalitäten, Italiener und Franzosen. Gerade deshalb ist
die Sache aber von so grosser Wichtigkeit, da der Kirchenstreit
der Wälschen voranging, der der Deutschen
nachfolgte. Am 5. November 1511 wurde das Pisaner Concil
durch den Cardinal Carvajal feierlich eröffnet. 2 Es begann
mit einem vollendeten inneren Widerspruche, da es den
heiligsten Papst Julius anerkannte, aber dessen Decrete und
Acte gegen die Cardinäle für nichtig erklärte. Am 7. November
erfolgte die zweite Sitzung, welche die Geschäftsordnung
regelte. Dann wurde aus dringenden Ursachen die dritte Sitzung
statt am 14. November am 12. gehalten und bestimmt, dass
,das UniversalconciP nicht aufgelöst werden könne, bis nicht
die allgemeine Kirche im Glauben wie in den Sitten, im
Haupte wie in den Gliedern reformirt, die Häresien und
Schismen getilgt, die Kriege unter den Christen beseitigt seien.
Doch könne das Concil, dessen Macht von Christus unmittelbar
stamme, nach einem sicheren Orte, der Rom jetzt nicht
sei, verpflanzt werden. 3 Ferner dass auch der Papst den Decreten
eines allgemeinen Concils zu gehorchen habe; endlich
dass das Concil von Pisa nach Mailand verlegt werden solle.
Bereits am 14. November erfolgte der Abzug der versammelten
Väter von Pisa nach Mailand. Der Florentiner Cerretani
1 Marrani e ruffiani nennt sie Cerretani.
2 Tangebatur (in der Eröffnungsrede) etiam proprietas concilii, quae est
veritas infallibilis sententiarum in fide et necessariis humanae saluti.
Acta concilii Pis. p. 86.
3 Communi patrum consensu praesertim si cum Sanctissimo D. Papa
conveniart. 1. c. p. 101.