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Hö flef.
Niemand konnte läugnen, dass eine Reformation der
Kirche dringendes Bedürfnis sei, und wenn der Papst und die
Cardinäle sie versäumten, es die grossen katholischen Fürsten,
den Kaiser, den mächtigen König von Aragon, der eben jetzt
seine Herrschaft über Bugia, Algier und Tunis erweiterte, den
König von Frankreich, der Mailand besass, treffe, für die
Reformen einzutreten. Allein ebenso sicher war, dass eine
Reform, die mit Absetzung des Papstes beginne, und darauf
zielte bisher der französische König hin, um einen ihm ganz
ergebenen Cardinal zu erheben, das Uebel nur vermehre nicht
vermindere. König Don Fernando, welcher eben die Investitur
für das Königreich Neapel (ohne Lehenszins) empfangen,
selbst wie von einer hohen Warte aus die Angelegenheiten
Europas beobachtete und mit grosser Klugheit leitete, war jedoch
gar nicht gewillt, sich zum Träger der französischen Politik zu
machen. 1 Andererseits schien K. Ludwig, da auch in Deutschland
sich die Stimmung einem Concil geneigt zeigte, ein Theil
der Cardinäle dem Könige zustimmte, der richtige Moment
gekommen zu sein, wider Julius aufzutreten. Er schrieb erst
nach Orleans, dann für den 15. September nach Tours eine
Versammlung aus, wobei den versammelten französischen Prälaten
acht Fragen vorgelegt wurden; ob es dem Papste erlaubt
sei, einen christlichen Fürsten mit Krieg zu überziehen? 3
ob es dem angegriffenen Fürsten erlaubt sei, in diesem Falle
die päpstlichen Besitzungen anzugreifen? ob, wenn der Papst
von unversöhnlichem Hasse erfüllt, den weltlichen Fürsten
seines Reiches zu berauben sucht, letzterem gestattet ist, ihm
den Gehorsam (obsequium) aufzukünden? Nachdem diese
Fragen im Sinne des Königs beantwortet worden, erfolgte die
weitere, was die französischen Bischöfe im bezeichneten Falle
zu thun gedächten? Die Antwort war: bei den alten Decreten
der Päpste und namentlich des Baseler Concils zu verharren.
Ob der König zu Gunsten seines Bundesgenossen des Herzogs
1 Tuvö el rey este negocio desde el principio por tan vano que no quiso
dar lugar a uingunas platicas ni medios que se movieron por parte del
Cardenal de Santa Cruz, (jurita, Los oinco libros posterieros. IX, c. 23.
2 XVII cal. Oet. Belcarius comment. p. 348 (15t0).
3 Ubi neque de religione neque de fundis(?) ejus Pontificatus eontroversia est.