Die roman. Welt und ihr Verhältnis zu den Roformideen des Mittelalters. 471
Kampf um die Rechte von Papst und Concil nur langsam verhallte,
ging nach Innen hin eine Veränderung vor sich, die
den ganzen Charakter des Kirchenregimentes, die ganze Stellung
des Papstes zur Kirche verändern konnte. Den Parteien
im Cardinaleollegium gegenüber, so wie den nun wiederkehrenden
Versuchen des Territorialadels, die Herrschaft der
Päpste im Kirchenstaate zu beschränken, fand das Zeitalter selbst
es in der Natur der Verhältnisse gegründet, wenn der Papst
sich auf seine Anverwandten, namentlich seine Neffen stützte.
Doch machte noch 1456 der Graf von Concentaina, Abgesandter
K. Alfonsos V. von Neapel-Sicilien-Aragon zu Calixt III., dem
letzteren Vorwürfe, dass er an Einem Tage zwei Neffen zu Cardinälen
erhoben habe. Er warf ihm selbst seine niedere Geburt
vor 1 und dass er in Canales lesen gelernt und zuerst die Epistel
in der Kirche des hl. Antonius gesungen habe. Allein der
spanische Papst konnte dem Abgesandten des mächtigen Königs,
wenn er wollte, sagen, dass er seine hohe Stellung vor Allem
seinen Tugenden und seinen Kenntnissen verdanke und der
Weg zur Tiara bisher nicht durch die Vorzüge der Geburt,
sondern des Lebens Allen, auch dem Aermsten offen stand;
dass der König von ihm verlange, das mit Waffengewalt eroberte
Königreich Neapel seinem unehelichen Sohne Don Fernando
zuzuwenden; dass der König selbst dem Bastardzweige
der castilianisclien Könige entsprossen sei, der von Leonora de
Guzman entstammend, durch Heinrich von Trastamare — dem
Vater von dreizehn unehelichen Kindern — nach Ermordung
des rechtmässigen Königs (Don Pedro 1369) sich auf den blutbefleckten
Thron erschwungen habe; dass in dem Königreiche
XXIV essent redacti majoremque Iioc numero non pati in ecclesia esse,
neminem quoque assumere qui non XXX annum excederet quique non
professus esset vel pontificium jus vel eivile vel literas sacras nec nisi
unum quemque hujus generis liomiuem de eognitione (cognatione) sua
eligere. 6. De majoribus insuper committendis sacerdotiis non nisi in consistorio
sententiis auditis decernere. — 7. Non destituere sede sua episeopum
quemquam abbatemve postulatione nulla principum. — Eine Sammlung
aller dieser Capitulationen wäre für die Geschichte der Päpste
äusserst lehrreich. Vergl. Höfler, zur Kritik. II.
1 La Euente, hist, general de Espana VIII, p. 351, aber mit Anführung
der Worte Qurita’s.