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könne, vor Allem daher das Santo oficio der Inquisition gewahrt
und gefördert werden müsse. 1
Die Aragonesen, bei welchen der König so ziemlich als
der primus inter pares betrachtet wurde und die ihre Freiheit
nach Oben- wie nach Unten zu vertheidigen gewohnt waren,
sahen mit Hecht in dem processualischen Verfahren der Inquisition
eine schwere Beeinträchtigung ihrer Rechte. Einerseits
verhehlte man sich nicht, dass das Königreich mit verdächtigen
Personen überfüllt sei und aus diesem Grunde
wurden denn auch der Dominikaner Gaspar Jnglar und der
Domcapitular Pedro Arbues de Epila zu Inquisitoren für Aragon,
zwei andere für Valencia ernannt (4. Mai 1484). Alle
königlichen Beamten, die deputados del reyno und die weltlichen
Herren mussten schwören, die Inquisition zu unterstützen
und wirklich leisteten am 19. September der Justieia von
Aragon, die Mittelsperson zwischen den Königen und den
Ständen, und mehrere angesehene Personen den verlangten
Eid. Als aber nun die Inquisition ihre Edicte veröffentlichte,
die Confiscationen erfolgten, der Justieia und die königlichen
wie seine Beamten aufgefordert wurden, der Inquisition Hülfe
zu leisten, so entstand eine grosse Bewegung, die sich namentlich
gegen die Confiscation der Güter richtete. Mochten hiebei
die der Inquisition überhaupt Abgeneigten von der Ansicht
ausgehen, dass, wenn die Confiscation wegfalle, dem ganzen
Institute die materielle Basis entzogen werde, 2 so vereinigte
sich dieser Grund der Abneigung mit dem des Adels, welcher
mit Recht eine nachhaltige Veränderung im Besitzstände daraus
befürchtete. Die Inquisition stiess auf Widerstand; eine Gesandtschaft
ging an den König ab, man suchte auf den Papst
einzuwirken, als die Partei der Judenchristen sich entschloss,
zu dem Mittel zu schreiten, das im dreizehnten Jahrhundert
die Patarener gegen die Inquisition ergriffen. Ihr Mord wurde
heimlich beschlossen, der eine von ihnen, Pedro Arbues, zur
Zeit der Matutin in der Hauptkirche zu Saragossa meuchlings
überfallen, tödtlich verwundet (Nacht vom 14. auf den
1 Instruction K. Karls V. an die castilianischen Gobernadoren von 1520,
bei Quevedo zu Maldonado, p. 297—314. Siebe S. 277.
2 Qurita.