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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Die  roman.  Weit  antl  Ihr  Verhältniss  zu  don  Reformideen  dos  Mittelalters.  4:53

dessen  Verfolgung  sie  kein  Hinderniss  absclireckte.  Auch  König
Ferdinands  Plan  war  gefasst.  Er  bestand  darauf,  dass  der
Dominikanerprior  zu  Segovia  P.  Thomas  Torquemada,  von
adeliger  Geburt  und  untadelhaften  Wandels, 1  Grossinquisitor
für  Castilien  werde  und  seine  Unterbeamten  ernennen  dürfe.
Der  Papst  gab  nach  und  Torquemada  wurde  nicht  nur  für
Castilien,  sondern  auch  für  Aragon  bestätigt  (17.  August  1482).
Dadurch  wurde  die  Inquisition  eine  königliche  Centralbehörde,
die  in  den  beiden  politisch  und  administrativ  getrennten  Reichen
ihre  Jurisdiction  ausübte.  Da  aber  der  Generalinquisitor  sich
in  Glaubenssachen  mit  dem  von  dem  Könige  eingesetzten
Rathe,  el  consejo  de  la  suprema, 2  zu  berathen  hatte,  letzterer
seine  Instructionen  von  dem  königlichen  (Staats-)  Rathe  empfing,
sich  mit  der  Confiscation  der  Güter,  den  daraus  entstehenden
Processen  beschäftigte,  ein  eigenes  processualisches  Verfahren
eingeführt  wurde,  wobei  den  Angeklagten  aus  Furcht  vor  Rache
die  Zeugen  nicht  gegenüber  gestellt  wurden,  so  ist  die  in
neuerer  Zeit  wieder  aufgeregte  Frage,  ob  die  spanische  Inquisition ­
  Staatsanstalt  war,  für  Unparteiische  doch  wohl  entschieden. ­
  Der  König  wollte  alle  Appellationen  nach  Rom  abschneiden ­
  ;  als  im  Jahre  1491  die  Inquisition  ihre  Hände  nach
den  Bischöfen  von  Segovia  und  Calahora  und  deren  Verwandte
ausstreckte,  wurde  nur  mit  Mühe  durchgesetzt,  dass  dem  römischen ­
  Stuhle  die  Erkenntniss  der  Sache  in  Betreff  der  Bischöfe
gewahrt  würde.  Der  König  wollte  nicht,  dass  spanische  Geistliche ­
  nach  Rom  gingen.  Die  selbstständige  Stellung,  welche
sie  im  Cardinaiscollegium  erlangten,  war  ihm  als  eine  Benachtheiligung
  seiner  Würde  zuwider..  Man  hätte  meinen  sollen,
dass  den  spanischen  Königen  die  Erhebung  eines  Spaniers  auf
den  päpstlichen  Thron  angenehm  sei.  Es  war  nicht  so,  da  der
Papst  eine  höhere  Würde  bekleidete  als  der  König,  und  seine
Verwandten  den  königlichen  Prinzen  sich  gleich  stellten,  mit
Fürstenthiimern  und  königlichen  Prinzessinnen  versorgt  sein
wollten.  In  Castilien  wurde  an  dem  Grundsätze  festgehalten,
dass  der  König  die  oberste  Jurisdiction  im  Reiche
habe  und  durch  keine  Gesetze  beschränkt  werden

1  Varon  da  Santa  vida  y  de  limpio  y  noble  liniage.  Qurita  XX,  e.  49.
2  Como  superior  de  todos  los  Inquisidores  de  sus  reynos.

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