Die roman. Weit antl Ihr Verhältniss zu don Reformideen dos Mittelalters. 4:53
dessen Verfolgung sie kein Hinderniss absclireckte. Auch König
Ferdinands Plan war gefasst. Er bestand darauf, dass der
Dominikanerprior zu Segovia P. Thomas Torquemada, von
adeliger Geburt und untadelhaften Wandels, 1 Grossinquisitor
für Castilien werde und seine Unterbeamten ernennen dürfe.
Der Papst gab nach und Torquemada wurde nicht nur für
Castilien, sondern auch für Aragon bestätigt (17. August 1482).
Dadurch wurde die Inquisition eine königliche Centralbehörde,
die in den beiden politisch und administrativ getrennten Reichen
ihre Jurisdiction ausübte. Da aber der Generalinquisitor sich
in Glaubenssachen mit dem von dem Könige eingesetzten
Rathe, el consejo de la suprema, 2 zu berathen hatte, letzterer
seine Instructionen von dem königlichen (Staats-) Rathe empfing,
sich mit der Confiscation der Güter, den daraus entstehenden
Processen beschäftigte, ein eigenes processualisches Verfahren
eingeführt wurde, wobei den Angeklagten aus Furcht vor Rache
die Zeugen nicht gegenüber gestellt wurden, so ist die in
neuerer Zeit wieder aufgeregte Frage, ob die spanische Inquisition
Staatsanstalt war, für Unparteiische doch wohl entschieden.
Der König wollte alle Appellationen nach Rom abschneiden
; als im Jahre 1491 die Inquisition ihre Hände nach
den Bischöfen von Segovia und Calahora und deren Verwandte
ausstreckte, wurde nur mit Mühe durchgesetzt, dass dem römischen
Stuhle die Erkenntniss der Sache in Betreff der Bischöfe
gewahrt würde. Der König wollte nicht, dass spanische Geistliche
nach Rom gingen. Die selbstständige Stellung, welche
sie im Cardinaiscollegium erlangten, war ihm als eine Benachtheiligung
seiner Würde zuwider.. Man hätte meinen sollen,
dass den spanischen Königen die Erhebung eines Spaniers auf
den päpstlichen Thron angenehm sei. Es war nicht so, da der
Papst eine höhere Würde bekleidete als der König, und seine
Verwandten den königlichen Prinzen sich gleich stellten, mit
Fürstenthiimern und königlichen Prinzessinnen versorgt sein
wollten. In Castilien wurde an dem Grundsätze festgehalten,
dass der König die oberste Jurisdiction im Reiche
habe und durch keine Gesetze beschränkt werden
1 Varon da Santa vida y de limpio y noble liniage. Qurita XX, e. 49.
2 Como superior de todos los Inquisidores de sus reynos.
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