Die roman. Welt und ihr Vcrhältniss zu den Reformideen dos Mittelalters. 451
Hand in Hand mit dieser Concentrirung der Gewalten
ging eine andere Maassregel, welche dem königlichen Ansehen
ungemessenen Spielraum eröffnete. Der Kampf der spanischchristlichen
Bevölkerung mit den Juden ist mindestens so alt
als die westgothische Niederlassung in den spanischen Provinzen
Roms. Der Gegensatz zwischen beiden Nationen war, als
die beiden Hauptreiche durch eine Personalunion vereinigt
worden, schärfer geworden, seit die massenhaften Judenbekehrungen
unter Vincenz Ferrer einerseits die Meinung hervorgerufen,
dass nur Eigensinn, nicht innere Gründe die Juden
von dem Uebertritte abhielten, andererseits die Bekehrung so
vieler und selbst ungeachtet des Umstandes, dass Personen
von jüdischer Abkunft Bischöfe wurden 1 nicht den Verdacht
beseitigte, dass die Bekehrung keine aufrichtige gewesen sei.
Doch war selbst, als die öffentliche Meinung Maassregeln gegen
schlechte und verdächtige Christen verlangte, die Untersuchung
über diese den Erzbischöfen und Bischöfen zugewendet. Man
war aber von Seite dieser nicht gewillt, zu strengen Maassregeln
zu greifen, vielmehr wurde durch Verbreitung von Büchern
auf ihre Bekehrung hingearbeitet, als, nachdem bereits versucht
worden war, die Königin für die Errichtung eines eigenen
Tribunales zu gewinnen, das die Neuchristen bestrafen sollte,
die judäisirten, ein fanatischer Rabbi eine Schrift gegen das
Christenthum erscheinen liess, die wie eine Brandfackel wirkte,
1480. Es handelte sich jetzt darum, bei Papst Sixtus IV.
unter den ganz ausserordentlichen Zuständen die Erlaubniss zu
erwirken, dass zur Untersuchung und Bestrafung der Ketzer
zwei Geistliche nach eigener Wahl ernannt werden sollten.
vor einem der Krone gefährlichen Ansehen seiner Unterthanen ging selbst
so weit, dass er gar nicht wünschte, dass Spanier Cardinäle wurden,
damit sie nicht eine von ihm unabhängige Macht erlangten. Tenia por
grande inconveniente que se admitiesen a aquella dignidad (das Cardinalat)
ad personas naturales del reyno mayormente de las casas principales
de barones pero era difficultoso impidido concurriendo denaro.
(IX, c. 58 ad ann. 1512).
1 Pulgar de los claros varones, Tit. XVIII, XXII—-XXIV, führt den Cardinal
von San Sisto, den Bischof von Burgos, der, selbst Sohn eines
Bischofs, erst in späteren Tagen geistlich geworden war, den Bischof
von Corio an.
Sitzungaber. d. phil.-liist. CI. SCI. Bd. II. Hft.
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