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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

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H  ö  f  le  r.

niederzulegen.  Alexander  VI.  verfügte  nuu,  dass  beide  Könige  1
die  Administration  gemeinsam  führen  und  für  den  Fall  des
Todes  des  Einen  sie  auf  den  Anderen  übergehen  solle  (12.  Juni
1501),  und  da  nun  K.  Ferdinand  die  Königin  um  zwölf  Jahre
überlebte,  vereinigte  er  die  Administration  der  drei  Grossmeisterthümer
  in  seiner  Person,  nicht  aber  wie  so  oft  behauptet ­
  wurde  diese  selbst. 2  Gerade  in  der  letzten  Zeit  seines
Lebens  war  er  deshalb  in  mannigfaltige  VerdrieSslichkeiten
gekommen,  namentlich  da  es  hiess,  der  Eroberer  Neapels,  der
grosse  Capitän  Don  Gonsalvo  von  Cordova,  welchen  der  König
auf  das  Schnödeste  zurücksetzte,  besitze  eine  päpstliche  Bulle,
welche  ihn  ermächtige  im  maestrazgo  von  San  Jago  dem
Könige  nachzufolgen. 3  Da  es  1515  verlautete,  Gutiere  Lopez
de  Padilla  strebe  nach  dem  Grossmeisterthume  von  Alcantara,
so  setzte  K.  Ferdinand,  schon  den  Tod  im  Herzen  fühlend,
noch  seinem  Enkel  Karl  gegenüber  durch,  dass  ihm  die  drei
Grossmeisterthümer  zur  Administration  auf  Lebenszeit  überlassen ­
  blieben,  wogegen  er  eine  päpstliche  Bulle  auszuwirken
versprach,  der  zufolge  sie  für  immer  der  Krone  Castiliens  incorporirt
  werden  sollten.  Darüber  starb  K.  Ferdinand,  ohne
dass  das  Ziel  dieser  seiner  Bestrebungen  vollständig  erreicht
worden  wäre. 4

1  Ferdinand  und  IsabelJa,  die  reyes  catolicos.
2  Die  Urkunden  bei  Rayn.
3  Qurita,  Hist.  X,  c.  96.
4  Unter  die  wichtigsten  Verfügungen,  die  K.  Ferdinand  in  Betreff  der
Nachfolge  traf,  gehörte  die  über  die  maestrazgos.  Nach  dem  Doctor  Carvajal,
  welcher  bei  den  letzten  Beratlmngen  Ferdinands  anwesend  war,
habe  letzterer  die  Grossmeisterthümer  für  den  Infanten  Ferdinand  bestimmt. ­
  Diese  Nachricht  der  Anales  des  Dr.  Carvajal  bestreitet  aber  (Jurita
in  der  Geschichte  K.  Hernandos  V.,  c.  99,  p.  402.  Er  erwähnt,  dass
unter  den  Artikeln  des  Vertrages,  welchen  der  Dechant  Adrian  mit  dem
Könige  einging  und  die  nachher  in  Brüssel  so  übel  vermerkt  wurden,
sich  auch  folgender  befand:  considerando  loque  parecia  convenir  a  la
corona  real  de  Castilla  unir  a  ella  los  maestrazgos  offreria  el  rey  de
procurar  con  el  Papa  que  se  incorporassen  perpetuamente  a  la  corona
real,  con  que  el  tuviesse  la  administracion  dellos  durante  su  vida  ((Jurita,
Istoria  II,  p.  401).  Dies  ist  denn  auch  der  eigentliche  innere  Grund  der
späteren  Verfügung  Adrians  VI.,  welche  sich  für  immer  auf  Castilien-Leon
  bezog,  während  die  durch  K.  Ferdinand  vollzogene  Vereinigung  der
Grossmeisterthümer  sich  nur  auf  Lebenszeit  bezog.  Ferdinands  Besorgniss
            
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