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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

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Hofier.

eröffnete,  —  unter  ihnen  der  Ordensgeneral  der  Cistercienser,
Jean  de  Cirey,  der  Astronom  Denys  de  Bar,  der  auch
als  Schriftsteller  berühmte  Bischof  von  Lombez,  Jean  de
Villiers  de  Groslay,  Abt  von  Saint  Denys,  der  bis  dahin  unbekannte, ­
  dann  so  berühmte  Canonicus  von  Bouen  Jehan
Masselin,  —  wies  triumphirend  auf  die  angestammte  Treue  der
Franzosen  gegen  ihre  Könige  im  Gegensätze  zu  den  wilden
Scenen  in  England  hin,  wo  sich  jetzt  K.  Richard  III.  durch
Ermordung  seiner  zum  Throne  berechtigten  Neffen  den  Weg
zu  dem  letzteren  bahnte.  Es  war  aber  ein  starker  Rückfall
in  die  alte  Zeit,  als  er  den  an  Geist  und  Körper  schwachen
Karl  als  zweiten  Salomon  bezeichnete;  eine  verunglückte  Prophezeiung, ­
  als  er  Karls  Regierung  als  eine  friedfertige  und
den  Eintritt  des  goldenen  Zeitalters  verkündete. 1  Es  war  eine
Warnung  für  alle  Nachbarn,  als  er  an  die  Worte  Cäsars  anknüpfte, ­
  wären  die  Gallier  vereint,  die  Welt  könnte  ihnen
nicht  widerstehen.  Das  Bedürfniss  nach  Reform  schien  allgemein, ­
  unwiderstehlich  zu  sein.  Der  hohe  Adel,  von  Ludwig  XI.
seiner  Güter  beraubt,  massenhaft  exilirt,  verlangte  Restitution,
der  Clerus  Reformen,  die  Bürger  Recht,  Gerechtigkeit  und
Erleichterung  der  Bedrückungen  K.  Ludwigs.  Getragen  von
der  Zustimmung  der  Grossen  sprach  sich  Philipp  Pot  Herr  de
la  Roche  in  Burgund  für  die  Volkssouveränetät  aus.  Allein
sehr  bald  erklärten  sich  die  Grossen  gegen  das  Volk,  das  niemals ­
  die  Freiheit  schauen  dürfe  und  für  welches  das  Joch
eine  Nothwendigkeit  sei.  Der  König  sei  da,  zu  regieren  und
könne  nach  den  Bedürfnissen  seines  Reiches  über  alle  Güter
seiner  Unterthanen  verfügen. 2  Nochmals  trat  die  Frage  vom
Eigenthum,  diesmal  in  seiner  staatsrechtlichen  Beziehung  als
maassgebend  und  entscheidend  hervor.  Den  Anschauungen  des
Hofes  und  der  Grossen  entgegen  behauptete  Masselin  das
Eigenthumsrecht  des  Volkes.  Es  handelte  sich  nicht  um  Erleichterung ­
  drückender  Forstgesetze  oder  Beschränkung  der
unmässigen  Vorrechte  der  Lehensherren  wie  in  England;  nicht
um  die  Vermehrung  oder  Verminderung  der  Anzahl  städtischer
Deputirter,  sondern  darum,  ob  das  Volk  überhaupt  noch  ein

1  Picot,  hist,  des  etats  generaux,  T.  I,  p.  363.
2  Picot  p.  387.
            
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