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Er pflegte die grossen Angelegenheiten der Kirche mit
öffentlichen Predigten zu begleiten. So die Ernennung Ludwigs
von Spanien 1 zum Fürsten und Plerren der glücklichen Inseln,
den dann der Papst mit Krone und Scepter investirte. 2 Der
Inhalt der Rede ging aber darauf hinaus, zu beweisen, dass,
obwohl Niemand zum Glauben gezwungen werden sollte, die
Kirche doch ein Recht habe, die Ungläubigen auf den Inseln
Membriona, Vinaria, Theoda, Capraria, Canninaris mit Krieg
zu überziehen und christlicher Herrschaft zu unterwerfen. 1344.
Zwei Jahre später erfolgte die berühmte Capitulation
Karls von Mähren, Sohn K. Johanns von Böhmen und Zögling-Papst
Clemens VI., mit letzterem zu Avignon. Der Papst war
entschlossen, Ludwig den Baiern zu stürzen und wenn Reichsfürsten
nicht dazu die Hand boten, auf dem Wege der Provision
voranzugehen, wie man bei Erledigung eines Bisthums
zu thun pflegte. Karl sollte römischer König und künftig Kaiser
werden. Der Papst band ihm aber durch ungewöhnliche Eide
vollständig die Hände und da die neuen Verpflichtungen sich
nicht blos auf Deutschland, sondern auch auf Italien, Polen,
Ungarn, namentlich aber auf Frankreich bezogen, so wurde
Papst Clemens VI. durch Annahme dieser schweren Bedingungen
von Seite Karls Schiedsrichter zwischen dem imperium
und seinen mächtigsten Nachbarstaaten. 3 Karl wurde erst
römischer König, nachdem die gegründete Hoffnung vorhanden
war, er werde sich den Verfügungen (beneplacitis)
des Papstes und der Kirche vollständig unterwerfen], Ludwig
entthronen, alle dem Papste ungehorsamen Reichsfürsten entsetzen.
Man hoffte, wie aus Heinrich Truchsess von Diessenhofen
hervorgeht, auf eine Art von Gütervertheilung durch den
vollkommenen Sturz der Gegenpartei, wie sich in Italien die
siegreichen Guelfen in den Besitz der Güter der Ghibellinen
zu setzen gewöhnt haben.
Die erste Waffenthat des neugewählten römischen
Königs war dann die Theilnahme an der Schlacht von
Cressy auf Seite der Franzosen, wobei Deutsche gegen Deutsche
1 f. 150.
2 De praedicto prineipatn istum per traditionem istins eoronae et seeptri
praesentialiter investimus. f. 154.
3 Siehe meine Abhandlung aus Avignon I.