Die roman. "Welt und ihr Verhältnis« zu den Keforraideen des Mittelalters. 371
erklärte sich gleich anfänglich gegen jeden Krieg, der von
Seiten der römischen oder einer anderen Kirche geführt werde,
gegen den Gebrauch des materiellen Schwertes von Seiten der
Kirche. Kein Geistlicher, am wenigsten aber ein Religiöser
solle einer Pfründe wegen den päpstlichen Hof besuchen, wodurch
er den Tross der Stellenjäger ferne zu halten hoffte,
der bisher Avignon erfüllte; ebensowenig sollten diejenigen
sich daselbst einfinden, die dadurch Befreiung der von ihren
Vorgesetzten ihnen auferlegten Strafen zu erhalten hofften. Das
Almosen der päpstlichen Mensa, in welches sich bisher das
Hausgesinde des Papstes (familiäres) getheilt und wovon wohl
hundert Personen leben konnten, stellte er den Armen zurück.
Die am Hofe lebenden Prälaten entliess er und gebot ihnen,
hei ihren canonischen Sitzen zu bleiben; den kranken Clerikern
am Hofe ertheilte er das Recht zu testiren und schützte
dadurch ihre Habe vor Plünderung, wie das bisher Sitte war.
Er verbot unter Strafe des Anathems den Gebrauch der Parteinamen
Guelfen und Ghibellinen. 1 Er wies den päpstlichen
Caplänen eine gemeinsame Lebensordnung au, den Kathedralkirchen
die freie Wahl der Erzbischöfe und Bischöfe und
100.000 fl. den Römern, um die abgebrannte Kirche St. Johannes
im Lateran und den päpstlichen Palast in Rom wieder
herzustellen. Im Gegensätze zu der in Deutschland herrschenden
Anschauung erwies er sich gegen den König von Frankreich
hart und verweigerte ihm den verlangten kirchlichen
Zehent, so dass K. Philipp in grossem Unmuthe Avignon verliess.
Er vernichtete die zahlreichen Commenden seines Vorgängers
und sprach somit, indem er so vieles von demjenigen
beseitigte, was dieser geschaffen, das Urtheil über die Thaten
Papst Johanns aus. Dem deutschen Könige gegenüber beabsichtigte
der Papst, welcher überhaupt nur Frieden und Versöhnung
wollte und dem jeder Krieg ein Gräuel war, 2 auch
1 Cum non sint pacis sed discordiae incitamenta. Cod. Pal. 971. Vatic. 3758.
2 Hie Apostolicus inultociens direxit literas et nuncios Ludovico Bavaro
lpsum amonendo ut relinqueret illos qui dudum ab ecclesia sunt excoinmunicati
et pro haereticis condemnati et qui ipsum cotidie faciunt et
mfonnant errare et rebellare S. R. ecclesiae. Sed nunquam voluit eos
reliuquere. Sed magis ipsorum erroribus credidit, quam Omnibus aliis
fidelibus catholicis. — Ludovicus ad partes lilieni properat quomodo novi
Sitzuugsber. d. pbil.-lnst. CI. XCI. Bd. 11. Hft. 25