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H ö f 1 e r.
dem französischen Boden, siebenhundert Minoriten verliessen
das Königreich und zerstreuten sich, tiefen Groll im Herzen,
über die christliche Welt. Hundertvierzehn fielen ihrer Hartnäckigkeit
zum Opfer. In Deutschland erlagen die Gerardianer
und mit ihnen die Predigermönche, die auf Seite des Papstes
aushielten. Im Gänzen aber bereitete das Schisma der Franciskaner
den Dominikanern das Uebergewicht. In ihre Hände
fällt seitdem das officium inquisitionis haereticae pravitatis.
Die Sache hatte noch ein eigenthümliches Nachspiel.
Papst Johann, klein von Gestalt, unermüdlich thätig, voll
Verstand, Leben und Kenntnissen, hatte nicht gezögert, Ludwig
die Siegesfreude über das anfängliche Gelingen seiner
italienischen Pläne zu verderben. Die Bulle: dudum per facti
evidentiam vom 31. März 1328 vernichtet alle seine Handlungen
als Kaiser, die Krönung wie seine römischen Verfügungen und
erhärtete aufs Neue den Satz, dass das Kaiserthum erledigt sei,
die Verwaltung desselben somit dein Papst angehöre. Ja,
Ludwig sei weder Kaiser noch König, weder Herzog noch
Graf. Es war die Antwort des Jacob von Gabors, der nicht
Papst, sondern Häretiker sei. Auf die Constitutionen Ludwigs
vom 18. April und 12. December 1328 erfolgte die päpstliche
Constitution vom 20. April 1329: ad communem notitiam.
Michael und die Seinen hatten das Schlachtfeld verändert,
Deutschland aufzuwühlen beschlossen. Die Constitution beschäftigte
sich vorzüglich mit der Verbindung Ludwigs mit Michael
von Cesena, indem in Deutschland und Italien ein Buch verbreitet
ward, das die Erklärung des Papstes über die Armuth
Christi als häretisch bezeichnete und den Zusatz enthielt, Ludwig
habe in Gegenwart Vieler eidlich versichert, er halte den
Inhalt des Buches für wahr. Der Umschlag der Dinge liess
nicht lange auf sich warten. Schon im nächstfolgenden Jahre
liess der Kaiser auf der Grundlage der Aufgebung seines
Gegenpapstes und der Anerkennung des häretischen Jacob vou
Cahors, des Widerrufs seiner Appellation und der übrigen
Maassregeln in Rom und Pisa mit Johann XXII. unterhandeln.
In der 1331 deshalb für die kaiserlichen Unterhändler erlassenen
Instruction hiess es dann ausdrücklich: umb die Parfüsser
(Minoriten) und um Marsili (der also im Gegensätze zu
Villani’s Behauptung, er sei in Montalto Anfangs September