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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Die  roman.  Welt  und  ihr  Verhältnis  zu  den  Reformideeu  des  Mittelalters.

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Sechs  Jahre  nach  der  oben  erwähnten  Erklärung  K.  Heinrichs ­
  II.  und  nur  zwei  Jahre,  nachdem  K.  Friedrich  I.  den
von  ihm  so  sehr  verfolgten  Papst  als  rechtmässig  anerkannt,
erhob  letzterer,  Alexander  III.,  das  Herzogthum  Portugal,
welches  Affonso  dem  römischen  Stuhle  als  Zinsland  übergeben
hatte,  zum  erblichen  Königreiche  1179,  jedoch  gegen  Entrichtung ­
  eines  jährlichen  Zinses, 1  der  1212  auf  zwei  Mark
Goldes  festgesetzt 2  wurde.  Aus  einem  Herzogthume  Apulien,
das  ein  Lehen  des  römischen  Stuhles  war,  erhob  sich  das
Königreich  beider  Sicilien  (1130)  als  römisches  Zinslehen;
es  ging  als  solches  von  der  normannischen  Dynastie  in  die
Hände  der  Staufer  über  und  von  diesen  in  die  Hände  Karls
von  Anjou.  Don  Pedro  II.  König  von  Aragon  legte,  nachdem ­
  er  in  der  Kirche  San  Pancrazio  zu  Rom  die  Königskrönung ­
  empfangen,  in  St.  Peter  am  Grabe  des  Apostelfürsten
Scepter  und  Diadem  nieder  und  übergab  das  Königreich  für
ewige  Zeiten  dem  hl.  Petrus  als  Zinsreich  in  der  Hoffnung,
der  römische  Stuhl  werde  dessen  Vertheidigung  übernehmen
1204.  Als  König  Jakob  II.  von  Aragon  1297  von  Papst
Bonifacius  die  Inseln  Sardinien  und  Corsica  erlangte,  wurde
ihm  das  neue  Königreich  als  päpstliches  Lehen  übergeben i
und  von  ihm  mit  dem  Versprechen  eines  jährlichen  Lehenzinses ­
  übernommen.  Als  die  Insel  Sicilien  unter  dem  Namen
Trinakria  dem  Aragonesen  Don  Fadrigue  (Friedrich)  zugesprochen
  wurde  1303,  leistete  derselbe  dem  Papste  Leheneid
und  Lehenzins. 5  Von  den  romanischen  Königreichen  behaupteten ­
  so  nur  zwei,  Frankreich  und  Castilien,  den  rein  weltlichen
Charakter,  das  volle  Gepräge  weltlicher  Unabhängigkeit.  Aragon
war  selbst  von  einem  seiner  Könige  Alfonso  el  batallador  testamentarisch ­
  im  Jahre  1134  den  drei  geistlichen  Ritterorden  von
Jerusalem  vermacht  worden!
Allein  es  gab  nicht  blos  romanische  Königreiche!  Das
Bild  romanischer  Staatenbildung  ist  ein  sehr  mannigfaltiges,
'  Per  privilegii  paginam.  Baron.  1179,  17.
2  Rayn.  1212,  38.
3  Rayn.  1204,  n.  73,  lege  perpetua.
1  Per  cappam  auream,  Rayn.  1297,  2.  Er  leistete  vassalium  plennm  et
homagium  ligium.
5  Forma  confirmationis  ap.,  Rayn.  1303,  n.  24.
            
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