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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

264  Hofier.
vasallen  zu  entziehen,  es  erblich  und  von  ihnen  unabhängig
zu  machen,  die  oberste  Jurisdiction  an  sich  zu  bringen  und
dadurch  das  Königthum  zur  Quelle  des  Rechtes  zu  erheben,
das  allgemeine  Rechtsbedürfniss  an  die  Krone  zu  fesseln.
Hatte  der  deutsche  König  nach  seiner  Wahl  auf  sein
Stammesherzogthum  zu  verzichten,  die  heimgefallenen  Lehen
wieder  zu  verleihen,  so  geschah  im  französischen  Königreiche
gerade  das  Entgegengesetzte;  die  Krone  behielt,  was  sie  besass
und  stärkte  sich  durch  das,  was  sie  erlangen  konnte.  Als  die
deutschen  Kaiser  ihre  Aufgabe  in  dem  unfruchtbaren  Kampfe
mit  den  Päpsten  erblickten,  ward  Frankreich  die  Zufluchtsstätte ­
  der  letzteren.  Bekämpften  die  Kaiser  die  Freiheit  der
lombardischen  Städte,  so  stüzten  sich  die  französischen  Könige
gegen  den  Adel  wie  später  gegen  den  Papst  auf  ihre  Communen,
  die  sie  gross  zogen.  In  Deutschland  bildete  sich  ein
vielköpfiges  Reich,  in  Frankreich  allmälig  ein  einheitlicher
Staat  aus.  Er  hätte  sich  viel  früher  entwickelt, 1  würde  nicht
die  Ehescheidung  K.  Ludwigs  VI.  von  seiner  Gemahlin  Leonore,
  Erbin  von  Poitou  und  Aquitanien  1152  und  ihre  Vermählung ­
  mit  Heinrich  Plantagenet,  Herzog  der  Normandie,
Graf  von  Anjou,  Touraine  und  Maine,  seit  1154  König  von
England,  die  Vereinigung  der  grossen  westlichen  Kronlehen
mit  der  Krone  verhindert  und  dauernde  Zerwürfnisse  zwischen
England  und  Frankreich  erzeugt  haben,  die  sich  bald  in  dieser
bald  in  jener  Gestalt  erneuten  und  das  ganze  Mittelalter  beherrschten. ­
  Umsomehr  arbeiteten  aber  die  nachfolgenden
Könige  an  der  Vermehrung  der  Hausmacht.  Vermandois,  Valois,
  Amiens,  Artois  wurden  1184  mit  der  Krone  vereinigt.
Sämmtliehe  englische  Besitzungen  auf  dem  Continente  wurden
dem  dritten  Plantagenet,  K.  Johann,  entrissen,  und  wenig  fehlte
und  es  wurde  K.  Philipps  II.  Sohn,  Ludwig,  1215  König  von
England.  Aber  schon  nach  des  letzteren  Tode-1226  fand  eine
Ländertheilung  unter  den  königlichen  Prinzen  statt,  wenn  diese
auch  der  Einheit  des  Königthums  keinen  Schaden  brachte  und
in  ihren  nachtheiligen  Folgen  weit  hinter  der  zurückblieb,  die
König  Johann  ein  Jahrhundert  später  1360  zum  dauernden
Nachtheile  Frankreichs  anordnete.  Der  hohe  Gerechtigkeits-'

  Schaffner,  Geschichte  der  Rechtsverfassung  Frankreichs,  Bd.  II,  S.  16.
            
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