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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

18  Inama-Sternegg.
Das  erste  Weisthum  betrifft  ,die  recht  des  gotzhaus  Tegernsee ­
  auf  dem  aigen  zu  Lewben  (Loiben  in  Oesterr.  u.  d.  Enns,
Viertel  o.  d.  Manhartsberg)  und  der  Hausgenossen  daselbs  und
auch  des  vogts  von  Tyernstain‘  (Dürrenstein  ebendaselbst).  Der
kais.  Akademie  ist  schon  im  Jahre  1869  von  Prof.  Schröder  in
Würzburg  eine  Abschrift  desselben  zugekommen;  vgl.  Sitzungsberichte ­
  Bd.  LXI.  S.  5.
Die  Tegernseer  Codices  Nr.  154  (d.  a.  1540),  156  und
168  (16.  Jahrhundert)  des  Reichsarchivs  und  der  Codex  des
historischen  Vereines  (1506)  bieten  nicht  ganz  gleichlautende
Texte.  Insbesondere  fehlen  in  der  Redaction  des  Codex  168,
welcher  jünger  zu  sein  scheint,  zwei  Absätze,  die  in  den  andern
Texten  stehen;  Cod.  Nr.  154  fol.  187,  Abs.  18:  Mer  haben
recht  die  Hausgenossen  alle  die  gassen  von  der  laymgrueb  untz  zu
der  kirchen,  das  in  die  nyemant  verlegen  mag  noch  sol  nicht
lenger  untz  an  den  dritten  tag  mit  kainerlay  Handel,  und,  räumt
er  der  gassen  nit  in  den  dreien  tagen,  so  ist  er  des  wandl  72  J>.
—  ib.  f.  190:  It.  das  Neideck  so  wir  ain  ganze  gemain  zu
Leuben  vom  brobst  von  Tirnstein  erkaufft,  hohen  und  sover  uns
dasselb  vail  wird  und  verkauften  ivollten,  so  wollen  wir  sölichs
unserni  gnädigen  Herrn  von  Tegernsee  hivfüran  anfailn  und  umb  die
66  Ti  wie  wir  erkaufft  hohen,  für  all  ander  ze  kaufen  geben.
Dagegen  hat  der  Codex  Nr.  168  am  Schlüsse  einen  Bestätbrief
  Herzog  Albrechts  von  Oesterreich  über  den  Spruchbrief
vom  Chunring  unsser  freiha.it  Halben  vom  Jahre  1357  und  diesen
Spruchbrief  von  Leutold  von  Chunring  selbst  vom  Jahre  1299
um  die  gerechtigkait  der  vest,  zu  Tirnstein  und  des  aygen  zu  Leuben.
Das'  zweite  Weisthum  dieser  Codices  Nr.  153,  154,  168
betrifft  die  Rechte  von  Tegernsee  in  Stremberg  (Strengberg  in
Oesterr.  u.  d.  Enns,  Viertel  o.  d.  Wienerwald).  ,Hienach  sind
vermerkt  die  reckt  die  das  gotsliaus  zu  Tegernsee  und  die  pauleut
in  dem  Stremberg  gegen  ainander  habent.  Auch  hier  sind  die
Texte  nicht  ganz  übereinstimmend,  aber  doch  nicht  erheblich
von  einander  verschieden.
Der  Codex  Nr.  153  (15.  Jahrhundert?)  hat  überdiess  auf
seinem  pergamentenen  Einbanddeckel  die  Fragen  verzeichnet,
welche  im  Vogtrechte  gestellt  wurden.  Die  Schrift  ist  aber
durch  Alter  und  starken  Gebrauch  des  Buches  dermassen  ab-
            
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