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Das erste Weisthum betrifft ,die recht des gotzhaus Tegernsee
auf dem aigen zu Lewben (Loiben in Oesterr. u. d. Enns,
Viertel o. d. Manhartsberg) und der Hausgenossen daselbs und
auch des vogts von Tyernstain‘ (Dürrenstein ebendaselbst). Der
kais. Akademie ist schon im Jahre 1869 von Prof. Schröder in
Würzburg eine Abschrift desselben zugekommen; vgl. Sitzungsberichte
Bd. LXI. S. 5.
Die Tegernseer Codices Nr. 154 (d. a. 1540), 156 und
168 (16. Jahrhundert) des Reichsarchivs und der Codex des
historischen Vereines (1506) bieten nicht ganz gleichlautende
Texte. Insbesondere fehlen in der Redaction des Codex 168,
welcher jünger zu sein scheint, zwei Absätze, die in den andern
Texten stehen; Cod. Nr. 154 fol. 187, Abs. 18: Mer haben
recht die Hausgenossen alle die gassen von der laymgrueb untz zu
der kirchen, das in die nyemant verlegen mag noch sol nicht
lenger untz an den dritten tag mit kainerlay Handel, und, räumt
er der gassen nit in den dreien tagen, so ist er des wandl 72 J>.
— ib. f. 190: It. das Neideck so wir ain ganze gemain zu
Leuben vom brobst von Tirnstein erkaufft, hohen und sover uns
dasselb vail wird und verkauften ivollten, so wollen wir sölichs
unserni gnädigen Herrn von Tegernsee hivfüran anfailn und umb die
66 Ti wie wir erkaufft hohen, für all ander ze kaufen geben.
Dagegen hat der Codex Nr. 168 am Schlüsse einen Bestätbrief
Herzog Albrechts von Oesterreich über den Spruchbrief
vom Chunring unsser freiha.it Halben vom Jahre 1357 und diesen
Spruchbrief von Leutold von Chunring selbst vom Jahre 1299
um die gerechtigkait der vest, zu Tirnstein und des aygen zu Leuben.
Das' zweite Weisthum dieser Codices Nr. 153, 154, 168
betrifft die Rechte von Tegernsee in Stremberg (Strengberg in
Oesterr. u. d. Enns, Viertel o. d. Wienerwald). ,Hienach sind
vermerkt die reckt die das gotsliaus zu Tegernsee und die pauleut
in dem Stremberg gegen ainander habent. Auch hier sind die
Texte nicht ganz übereinstimmend, aber doch nicht erheblich
von einander verschieden.
Der Codex Nr. 153 (15. Jahrhundert?) hat überdiess auf
seinem pergamentenen Einbanddeckel die Fragen verzeichnet,
welche im Vogtrechte gestellt wurden. Die Schrift ist aber
durch Alter und starken Gebrauch des Buches dermassen ab-