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I n am a - S t e r n e g g.
Salzburg etc. Primati Germania und Fürsten von Harrach
(regierte 1709—1727) eingefügt.
In dieser Handschrift fehlt das in den ,Salzburger Taidingen'
S. 99 f. mitgetheilte Stück ,Hernach folgt, was iärlichen
bei den gehaltnen eliehaft-thättungen und landsrechten bei der landschrannen
für beschwerungen fürlcomben, urtl begert und artikul erleitert
werden 1 . Dagegen ist das Verzeichniss der Grenzen (Salzb.
Taid. S. 100 f.) und die ,sonderbaren vermannngen 1 (ib. S. 104 ff.)
von Ziffer 1—38 darin enthalten, und diesen sind noch hinzugefügt:
39. Von Grenzvisitationen. 40. Vagireude Personen. 41—44
fehlt. 45. Kindswärterinen. 46. Spielen. 47. Fleischhauer. 48. Beschäler.
49. Landsverwiesene. 50. Jahrmärkte und Kirchtage.
51. Fleischhackerhunde. 52. Gift. 53. Bagatellsachen. 54. Messerzücken.
55. Gässelgehen und Tanzen. 56. Nachmittägiger Gottesdienst.
57. Ehrfurcht gegen die Aeltern. 58. Recurs. 59. Uebermass
in Essen und Trinken. 60. Todtenmale. 61. Backofen.
62. Bauernholz. 63. Polizeistunde. 64. Dienstboten. Die letzte
der angezogenen Verordnungen ist vom Jahre 1702 datirt; der
Rest der Handschrift aber fehlt.
III.
1. Das Briefbuch des Bischofs Nicolaus von Regensburg,
regierte 1313—-1340 (Pap. 102 fol. Sign. Hochstift B 1/2 Nr. 1),
enthält ein paar Einträge, welche bei einer vollständigen Ausgabe
der niederösterreichischen Weisthümer immerhin eine Berücksichtigung
verdienen.
f. 13 b : Es ist zu merkchen daz ein ieglicher bischof von
Regenspurg rechter vogt und. lierr ist über die zwo pharrkirchen
zu Wyselburg und zu Staineinkirchen, gelegen bei Bechelaren in
Österreich und in Passauer bisthumb. Dieselben zwo kirchen gent
zu lechen von ainem ieglichen abt zu Monnsee, gelegen in Salzburger
bistumb. Und der selb abt alspald der eligirt und confirmirt
würt, so sol er mit sein selbs leib zu Regenspurg seine
lechen von einem bischof daselben vordem und emphahen.
f. 74 b . Idic secuntur literae pro limitibus dominii in Pechelarn
1340. Eine auf Grund aufgenommener Kundschaft durch den