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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Stadion  über  attisches  Staatsrecht  und  Urkundenwesen.  II.

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deckt,  was  ja  nicht  bedeuten  muss,  dass  ein  Antrag  auf  die
nächste  Ekklesie  verwiesen  wurde,  sondern  auch  bedeuten  kann,
auf  die  nächste,  deren  Programm  eine  derartige  Verhandlung
zulässt.  Eine  andere  Auffassung  der  Worte  st?  xrjv  exioüoav
«wXijcn'av  in  318,  die  unzweifelhaft  richtig  ergänzt  sind,  ist
geradezu  ausgeschlossen.
Von  grossem  Interesse  ist  eine  erst  jüngst  zu  Tage  geförderte ­
  Inschrift,  welche  zeigt,  dass  unter  Umständen  in  der
probuleumatischen  Formel  sogar  der  Tag  der  Ekklesie  genau
angegeben  wurde.  Es  ist  dies  das  früher  (S.  112  ff.)  besprochene
Ehrendecret  der  Söhne  Leukons  (’Aöijvaiov  VI  152),  in  welchem
es  heisst  Z.  55:  /pv)p,axiW  xou?  xpoeopou?  o'i  oiv  Xd^toct  xpoeopeuetv
ev  T(.)  ovjp.w  xrj  oySe-fl  ex!  Sexa  xpwxov  |j.exä  xa  tepz,  und  wurde  dort
bereits  auf  A.  Schaefer’s  scharfsinnige  Darlegung  der  Gründe,
welche  zu  dieser  Datirung  Veranlassung  gaben,  hingewiesen.
Die  betreffende  Versammlung  war  eine  ausserordentliche  (ey.v.X^cta
cu-f/.X^to?)  und  folgte  nicht  unmittelbar  auf  jene,  in  welcher  der
Antrag  xpv)p.axtaat  xou?  xpoeopou?  zxX.  zum  Beschlüsse  erhoben
worden  war.
Auch  ein  anderes  ekklesiastisches  Gesetz  über  die  Rangfolge ­
  der  Verhandlungsgegenstände,  über  welches  die  Demusthenischen
  Studien  II  S.  429  [67]  eingehender  sprechen,  gewinnt ­
  durch  einige  Zusätze  der  probuleumatischen  Formel
Bestätigung,  indem  in  Decreten  späterer  Zeit  der  Verhandlung
ein  bestimmter  Platz  in  der  Tagesordnung  einer  Versammlung
reservirt  wird.  Die  Fälle  sind:
1)  Ein  probuleumatisches  Ehrendecret  für  den  Priester
des  Zeus  Soter,  welcher  über  seine  Opfer  Bericht  erstatten
soll,  nr.  325  Z.  11:
[os]o6-/03c  x[j)  ßouXvj,  xou?  xjpoeopou?  o7|[xive?  oiv  Xjä'/uc’.v  x|poecpeueiv
  ev  x]w  or ( p.w  ei?  |  [xy)v  xp(ixv)]v  ezy.Xyjafiav  xpocaYaYetjv
xcv  iepea  x|[ou  Acö?  xou]  Swxijpo[?  xp'o?  x'ov  Syjptov]  ev  lepot?
[y.]aj[i  y_pr l \j.ixxi]cca  y.xX.
2)  Der  früher  I  S.  615  seinem  Wortlaute  nach  mitgetheilte
Titel  nr.  352 1 '  (S.  426),  nach  welchem  vom  Rathe  in  Angelegenheit ­
  der  Belobung  der  Aerzte,  welche  über  ihre  üblichen  Jahresopfer ­
  Bericht  erstattet  hatten,  beantragt  wird,  xou?  xpoeäpou?  —
'/p^u-axioai  xepi  xoüxiov  ev  lepol?.  Derselbe  stammt  aus  der  ersten
Hälfte  des  3.  Jahrhunderts  v.  Chr.
            
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