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Härtel.
itpuxäveis oder Tipuxavsia. Nun ist Z. 8 nach Köhler nur ANE
und vor A der obere Balken des T erhalten, nach Velsen aber
’XTANE NA . T, wornach diese Reste wenigstens mit
ziemlicher Sicherheit restituirt werden können: oxav eßjvjXtiKnJv
a[t] Vorher könnte wie 318 ei? tyjv l-iolaav =v.v,Ar ( 3:av
gestanden haben.
Hierher zu ziehen ferner wäre vielleicht auch nr. 367, in
welchem die Verhandlung und Einführung eines Petenten beschlossen
wird, Z. 5 [exav ■KpCöxov oT]ev x’ sl (vgl. 61 Z. 26). Was sich
aus voreuklidischen Inschriften vergleichen lässt, CIA. I. nr. 37.
40. 49, kommt später zur Mittheilung und Besprechung.
Von diesen sieben Decreten, welche für die Schlussverhandlung
einen offenbar über die nächste Ekklesie hinausliegenden
Termin in Aussicht nehmen, sind drei (309. 318. 382)
Bürgerrechtsdiplome, eines (nr. 331) zeichnet sich aus durch
die Fülle von zum Theil kostspieligen Ehren wie die Speisung
im Prytaneion und die Aufstellung eines Erzbildes, welche
Phaidros zugedacht werden. Aus einem aus bester Quelle
stammenden Zeugniss des Pollux, welches meines Wissens
durch die mitgetheilten Inschriften die erste anderweitige Bestätigung
erfährt, wissen wir, dass die Tagesordnung jeder der
vier regelmässigen Ekklesien der Prytanie ein gesetzlich geregeltes,
fixes Programm hatte, Pollux VIII 95: xwv 8’ ey.y.Ävjü'.wv
v; |j.sv xupia, ev r t xctc apyä? eiriyeipoxovouaiv, siicep xaXw? äpyouatv, r,
craoyeipcxovouijtv • ev rj y.ai Ta? eiTayyeAia? o ßo'jXc|,/.£vo? eiaayyEXXet, xai
xac; omoypaupaq xwv or ( p.euop.evtov dvayivCöffxouatv ot 7cpo? xoiiq Siy.at?, xai
xao Av^et? xwv xVtjpwv ■ yj 31 Beuxepa exxAr ( c7!a avstxat toi? ßooXopivot?,
ixexvjpt'av Gepivot?, Xeyetv aoewc xep! xe xwv tSt'wv xai twv 3vj|j.o(nwv •
r, oe xptxv; x^putji xai Tupeoßeiat? ä^toi ypvjp.axi^etv, oü? oft Ttpoxepov xot?
■xpuxäveo'.v aToBoova: xä ypäp-ptaxa, -q 81 xexdprq Tcepl tepwv y.ai beiwv.
In diesem Programme haben zwar derartige Ehrendecrete und
Bürgerrechtsverleihungen keine Stelle, aber man wird eher
annchmen können, dass die Aufzählung bei Pollux nicht erschöpfend
ist, als dass erst in der späteren Zeit, aus welcher
die angeführten Urkunden stammen, Aenderungen der Geschäftsordnung
aufkamen, durch welche auch diese Gegenstände bestimmten
Versammlungen zugewiesen wurden. Dann hat uns
also die redselige Breite dieser Urkunden verrathen, was die
Kürze der älteren durch ihr mageres 1? xf,v Trptbxvjv exxAYjciav ver-