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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

188

Härtel.

itpuxäveis  oder  Tipuxavsia.  Nun  ist  Z.  8  nach  Köhler  nur  ANE
und  vor  A  der  obere  Balken  des  T  erhalten,  nach  Velsen  aber
’XTANE  NA  .  T,  wornach  diese  Reste  wenigstens  mit
ziemlicher  Sicherheit  restituirt  werden  können:  oxav  eßjvjXtiKnJv
a[t]  Vorher  könnte  wie  318  ei?  tyjv  l-iolaav  =v.v,Ar ( 3:av
gestanden  haben.
Hierher  zu  ziehen  ferner  wäre  vielleicht  auch  nr.  367,  in
welchem  die  Verhandlung  und  Einführung  eines  Petenten  beschlossen ­
  wird,  Z.  5  [exav  ■KpCöxov  oT]ev  x’  sl  (vgl.  61  Z.  26).  Was  sich
aus  voreuklidischen  Inschriften  vergleichen  lässt,  CIA.  I.  nr.  37.
40.  49,  kommt  später  zur  Mittheilung  und  Besprechung.
Von  diesen  sieben  Decreten,  welche  für  die  Schlussverhandlung
  einen  offenbar  über  die  nächste  Ekklesie  hinausliegenden ­
  Termin  in  Aussicht  nehmen,  sind  drei  (309.  318.  382)
Bürgerrechtsdiplome,  eines  (nr.  331)  zeichnet  sich  aus  durch
die  Fülle  von  zum  Theil  kostspieligen  Ehren  wie  die  Speisung
im  Prytaneion  und  die  Aufstellung  eines  Erzbildes,  welche
Phaidros  zugedacht  werden.  Aus  einem  aus  bester  Quelle
stammenden  Zeugniss  des  Pollux,  welches  meines  Wissens
durch  die  mitgetheilten  Inschriften  die  erste  anderweitige  Bestätigung ­
  erfährt,  wissen  wir,  dass  die  Tagesordnung  jeder  der
vier  regelmässigen  Ekklesien  der  Prytanie  ein  gesetzlich  geregeltes, ­
  fixes  Programm  hatte,  Pollux  VIII  95:  xwv  8’  ey.y.Ävjü'.wv
v;  |j.sv  xupia,  ev  r t  xctc  apyä?  eiriyeipoxovouaiv,  siicep  xaXw?  äpyouatv,  r,
craoyeipcxovouijtv  •  ev  rj  y.ai  Ta?  eiTayyeAia?  o  ßo'jXc|,/.£vo?  eiaayyEXXet,  xai
xac;  omoypaupaq  xwv  or ( p.euop.evtov  dvayivCöffxouatv  ot  7cpo?  xoiiq  Siy.at?,  xai
xao  Av^et?  xwv  xVtjpwv  ■  yj  31  Beuxepa  exxAr ( c7!a  avstxat  toi?  ßooXopivot?,
ixexvjpt'av  Gepivot?,  Xeyetv  aoewc  xep!  xe  xwv  tSt'wv  xai  twv  3vj|j.o(nwv  •
r,  oe  xptxv;  x^putji  xai  Tupeoßeiat?  ä^toi  ypvjp.axi^etv,  oü?  oft  Ttpoxepov  xot?
■xpuxäveo'.v  aToBoova:  xä  ypäp-ptaxa,  -q  81  xexdprq  Tcepl  tepwv  y.ai  beiwv.
In  diesem  Programme  haben  zwar  derartige  Ehrendecrete  und
Bürgerrechtsverleihungen  keine  Stelle,  aber  man  wird  eher
annchmen  können,  dass  die  Aufzählung  bei  Pollux  nicht  erschöpfend ­
  ist,  als  dass  erst  in  der  späteren  Zeit,  aus  welcher
die  angeführten  Urkunden  stammen,  Aenderungen  der  Geschäftsordnung ­
  aufkamen,  durch  welche  auch  diese  Gegenstände  bestimmten ­
  Versammlungen  zugewiesen  wurden.  Dann  hat  uns
also  die  redselige  Breite  dieser  Urkunden  verrathen,  was  die
Kürze  der  älteren  durch  ihr  mageres  1?  xf,v  Trptbxvjv  exxAYjciav  ver-
            
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