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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

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Hartei.

Schreibung  und  das  aufzuschreibende  Decret  selbst.  Wer  aber  war
die  Behörde,  welche  die  Bewilligung  zur  Errichtung  der  Stele
ertheilte?  Ich  habe  bereits  früher  die  Vermuthung  geäussert,  dass
ich  den  Rath  dafür  ansehe,  obwohl  die  Form  von  c  in  den  Präscripten ­
  derselben  SBoije  xf)  ßouXfl  y.cd  xio  gy^w  einen  Volksbeschluss
zu  verrathen  scheint.  Aber  das  erste  Rathspsephisma  beruft  selbst
auf  das  Volksdecret,  welches  die  Aufschreibung  —-  für  den
Fall,  dass  die  Ausgezeichneten  sie  verlangen  —  auf  ihre  Kosten
beschlossen  haben  wird.  Als  dieser  eintrat  und  die  Belobten
um  die  Aufzeichnung  ersuchten,  lautete  folgerichtig  der  Bescheid
eoo!;e  x?j  ßouXvj  y.ai  xw  oy^.m,  ohne  dass  zu  diesem  Zwecke  nochmals ­
  die  Meinung  der  Ekklesie  eingeholt  zu  werden  brauchte.
Die  ausdrückliche  Gewährung  dvtrfpädrai  wird  in  der  Lücke
hinter  azpöitoXiv  gestanden  haben.
Ich  glaube  noch  einen  analogen  Fall  dieser  Art  aus  der
Inschrift  nr.  11  nachweisen  zu  können,  welche  gleichfalls  an
der  Spitze  das  Merkmal  probuleumatischer  Decrete  trägt,  in
Wahrheit  aber  ein  Rathspsephisma  ist  und  die  Aufschreibung
des  zwischen  Ol.  96,  3  und  Ol.  98,  2  abgeschlossenen  Handelsvertrages ­
  mit  den  Phaseliten  genehmigt.  Die  für  diese  Ansicht
entscheidenden  Zeilen  lauten:
1  ["EBo]!;sv  xy]  [ß]ouX-ß  y.ai  xw  S[-^]-[[J.w
  •  ’Ajy.ap.avx!?  [ejTcpuxdveus,
[’Ojväcnxxoc  sYpajj.p.dxsuev,  [•]
[  ]By;<;  E'üsaxaxsi,  Aew[v  eT]-5
  [xe  •  xoT]?  <3>aGY)Xtxais  xo
[cp.a  avjaYpdAat,  oxi  dp.p.e[v]  ’AÖcupißöjXatov
  '(vtfjX'M
[itpoe  <I>]acY)Xi[x]wv  xiva,  ’A0y}[vv)]-[ofi
  xdq  BjtV.a?  -pYVEaOai
Es  folgen  Z.  10—22  die  weiteren  Bestimmungen  des  Vertrages,
dann  unmittelbar
23  x[o  Be  A/i®to-p.]a  x6[os]  «va[Yp]a'^d-[xw
  o  Yp«WA]«xebs  6  xtjc  ßouXvj?
[Icxi^Xy]  XiQiJvy)  y.ai  y.axaQ-[exw
  ev  toXei  xjsXect  xoTq  xö-[v
  <E>aav)Xtxöv].
Die  Inschrift  spricht  deutlich  genug,  dass  es  sich  um  die
Aufschreibung  der  Vertragsurkunde  handelte,  die  selbst  als
            
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