Studien über attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. II.
169
wesentlichen Punkte von der sonst bekannten officiellen ab,
was später noch näher dargelegt werden wird. Das Alles weist
auf private Aufschreibung, wogegen der Fundort der Stele auf
der Burg nicht in Frage kommen kann, da diese noch in späten
Zeiten nachzuweisende Beamtenfamilie eine passende Gelegenheit
gefunden haben kann, derartige Familienerinnerungen an
ehrwürdiger Stelle unterzubringen. Wie man auch über meine
Ansicht denken mag, die unterlassene Aufzeichnung des früheren
Decretes steht ausser Frage.
Hingegen war die officielle Aufschreibung des uns 128
erhaltenen Ehrendecretes der Halikarnassier, wie die Reste der
Schlusszeilen bezeugen, gleich ursprünglich beschlossen worden;
die Ausführung dieses Beschlusses erfolgte aber erheblich später.
Ich halte nämlich Köhler’s Vermuthung, dass der Beschluss
Ol. 92, 3 = 410/9 v. Chr. gefasst, die Inschi’ift aber nach
01. 106 angefertigt wurde, für sicher und sehe nicht weniger
in dem alten Formular des Präscriptes cdbeaf als in der
alterthümlichen Phrase exaiveaai toT? 'Aluy.apvacasö« w? ouutv av-Spdaiv
d-faöot?, welche der nacheuklidische Kanzleistil nicht
mehr kennt, eine Bestätigung derselben. Allerdings könnte
man in diesem Fälle lieber annehmen, dass es sich um die
Neuausfertigung einer bei irgend einem Anlass zerstörten Stele
handelte, wenn sich nicht aus der Inschrift selbst ein Grund für
das Unterbleiben der Aufschreibung gewinnen liesse. Z. 9 wird
zwar der Schreiber angewiesen die Aufschreibung zu besorgen;
aber für die Anweisung der Kosten ist Z. 11 kein Raum. Man
hatte also die Aufschreibung wie in den obigen Fällen S. 141 ff.
163 im Princip, vielleicht tsXcoi töv ‘Akaapvaacewv bewilligt, und
so mag Z. 10 hinter xr,q ßo'jXvjc zu ergänzen sein t[eAs<71. Dann
darf man sich nicht wundern, dass die Ausführung bis auf eine
Zeit vertagt wurde, da es den Belobten nützlich schien, die gestellten
Bedingungen zu erfüllen und von ihrem Rechte Gebrauch
zu machen.
Die den Gesandten der Mytilenäer im 01. 102,4 = 369/8
v. Chr. gegebene Antwort, welche zugleich die Auszeichnungen
für dieselben enthielt, war nicht öffentlich aufgeschrieben worden;
erst ein Jahr später beschloss das Volk 52° Z. 20: dva-ppadm
y.at to 4/<piqj.a s!? r/v a&Trjv o dxs-/.p(vaT0 b Syjp.0? toi? xpeaßeoi
Tot? MoTikyj^atwv toT? p.£Tot 'lepolxa. Wie wir oben (S. 104)