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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Bericht  über  Weisthümer-Forschungen  in  München.

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mit  ziemlicher  Bestimmtheit  gesagt  werden,  dass  sich  weiteres
Material  für  die  Sammlung  österreichischer  Weisthümer  im
k.  baier.  Reichsarchive  überhaupt  nicht  vortindet.

I.
Für  Tirol  ist:  1.  zunächst  einer  Ergänzung  der  Gewohnheitsrechte ­
  auf  den  Gütern  des  Klosters  Tegernsee  in  Tirol
(Tirolische  Weisthümer  I  Nr.  4)  zu  gedenken,  welche  mehrere
Codices  Nr.  163,  164  und  166  boten.  Dieselben  sind  ebenso,
wie  die  im  I.  Theile  unserer  Sammlung  bereits  aus  mehreren
Codices  des  k.  baier.  Reichsarchivs  mitgetheilten,  von  den  Verwaltern ­
  tegernseeischer  Güter  einseitig  aufgezeichnete  Rechtsgewohnheiten,
  keine  Weisthümer;  aber  wie  sich  die  Aufnahme
derselben  schon  in  den  I.  Tlieil  der  tirolischen  Weisthümer
durch  ihren  materiell  bedeutsamen  Inhalt  und  ihrer  Verwandtschaft ­
  mit  den  Stiftsrechten  rechtfertigte,  so  wird  auch  der
nunmehr  gefundene  Nachtrag,  der  sich  besonders  auf  die
tegernseeischen  Güter  im  Etschlande  bezieht,  in  unsere  Sammlung ­
  aufzunehmen  und  den  Weisthümern  aus  dem  Etschlande
einzureihen  sein.
Die  Aufzeichnung  dieser  Reclitsgewohnheiteu  ist  älter  als
die  tirolische  Landesordnung  von  1526,  welche  in  B.  1,  Th.  6,
R.  4—7,  ähnliche  Bestimmungen  über  Besitzveränderungen
enthält;  sie  ist  also  auch  für  die  Entwicklungsgeschichte  des
Landrechts  nicht  ohne  Bedeutung,  um  so  mehr  als  sie  in  der
bekannten  älteren  Aufzeichnung  der  ,Gesetz  und  Ordnungen  der
inzichten,  malefizrecliten  und  anderer  nottirftigen  hendeln  des  lands
der  graveschaft  Tyroll,  Augsburg,  Hans  Pirlin  1506‘  nicht  enthalten ­
  ist.
2.  Anders  verhält  es  sich  mit  dem  ,Ausszug  aus  den  lantsrechten
  der  graf  Schaft  Tyrol‘  von  1500,  welcher  gleichfalls  in
einem  tegernseeischen  Codex  Nr.  164  enthalten  ist.  Derselbe
bezieht  sich:  a)  auf  pfandtung  und  gantrecht,  b)  geding  und
appellacion,  c)  kuntschaft,  d)  eelich  täding,  e)  sitzgelt,  f)  schreibgelt, ­
  g)  rednerlon,  li)  vertraut  guet,  i)  geldschuld,  k)  gefänknuss,
von  denen  die  letzteren  drei  Gegenstände  der  Malefizordnung
            
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