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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Studien  ülier  attisches  Staatsrecht  und  Urkundenwesen.  II.

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zeitlich  zu  nahe,  als  dass  man  durch  die  Annahme  veränderter
Löhne  den  der  Schöneschen  Preisscala  zu  Grunde  gelegten
Maassstab  retten  könnte.
Indem  sich  somit  die  Voraussetzung,  welche  allerdings
die  natürlichste  ist,  dass  die  Kosten  mit  Rücksicht  auf  den
Umfang  der  Inschrift  und  die  dadurch  bedingte  Grösse  des
Steines,  der  Bearbeitungs-,  Transport-  und  Schreibereiauslagen
nach  bestimmten  Sätzen  bemessen  wurden,  durch  unser  Material
nicht  bestätigt,  möchte  ich  die  Vermuthung  wagen,  dass  in  der
Regel  der  höhere  Satz  für  eine  Inschrift,  die  auch  mit  einem  niederen ­
  oder  dem  nächst  niederen  herstellbar  gewesen  wäre,  um  der
sorgfältigeren  und  besseren  Arbeit,  grösserer  Lettern  oder  eines
schöneren  Steines  willen  gewählt  wurde;  denn  an  der  Existenz
bestimmter  feststehender  Sätze,  nach  welchen  die  einzelnen  taxirt
wurden,  lässt  das  Steigen  der  Summen  von  10  zu  10  Drachmen
nicht  zweifeln;  darauf  führen  auch  Spuren  in  der  Anweisungsclausei ­
  wie  124  Z.  24  ooxw  o  xapiac  xptcaovxa  opayjmq  x.axa  x'ov
vopov  und  326  p.epkai  xobi;  eiri  xet  3ioi'/.f,csi  x'o  Siaxexa-j'pGvov.
Dass  einige  hundert  Buchstaben  mehr  den  Preis  nicht  alterirten,
können  ja  auch  die  in  den  Decreten  auf  die  Aufschreibungsclausel
  folgenden  Zusätze  zeigen,  welche  eine  Erhöhung  des
bereits  beantragten  Preises  oder  einen  neuen  Antrag  auf  Anweisung ­
  weiterer  Beträge  nicht  nothwendig  erscheinen  liessen.
Eine  Ausnahme  macht  nr.  186,  wo  durch  das  Amendement
(18  Zeilen  ä  33  Buchstaben  =)  594  Buchstaben  hinzukamen
und  die  Aufzeichnung  und  vermutlich  auch  die  Geldanweisung
am  Schluss  noch  besonders  beantragt  gewesen  zu  sein  scheint.
Selbst  die  streng  reihenweise  Anordnung  der  Buchstaben  dünkt
mir  kein  durchschlagendes  Argument  für  die  Preisberechnung
nach  der  Zahl  der  Buchstaben;  denn  wir  finden  sie  in  der  Zeit
nach  Euklid  ebenso  wie  vor  Euklid  als  feste  Gewohnheit  und
als  solche  bleibt  sie,  während  die  Anweisung  bestimmter  Summen
längst  abgekommen  war,  und  sie  präsentirt  sich  zu  augenfällig
als  ein  Ausfluss  griechischen  Schönheits-  und  Ordnungssinnes  als
dass  man  für  ihre  Erklärung  noch  nach  anderen  Umständen  zu
suchen  hätte.
Für  meine  Meinung,  dass  die  Preisansätze  nicht  allein
oder  in  erster  Reihe  nach  dem  Maassstab  des  Formates  und
der  Buchstabenzahl  berechnet  wurden,  sondern  eine  grössere
Sitzungsber.  d.  phil.-Mst.  CI.  XCI.  Bd.  I.  Hft.  11
            
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