Studien ülier attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. II.
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zeitlich zu nahe, als dass man durch die Annahme veränderter
Löhne den der Schöneschen Preisscala zu Grunde gelegten
Maassstab retten könnte.
Indem sich somit die Voraussetzung, welche allerdings
die natürlichste ist, dass die Kosten mit Rücksicht auf den
Umfang der Inschrift und die dadurch bedingte Grösse des
Steines, der Bearbeitungs-, Transport- und Schreibereiauslagen
nach bestimmten Sätzen bemessen wurden, durch unser Material
nicht bestätigt, möchte ich die Vermuthung wagen, dass in der
Regel der höhere Satz für eine Inschrift, die auch mit einem niederen
oder dem nächst niederen herstellbar gewesen wäre, um der
sorgfältigeren und besseren Arbeit, grösserer Lettern oder eines
schöneren Steines willen gewählt wurde; denn an der Existenz
bestimmter feststehender Sätze, nach welchen die einzelnen taxirt
wurden, lässt das Steigen der Summen von 10 zu 10 Drachmen
nicht zweifeln; darauf führen auch Spuren in der Anweisungsclausei
wie 124 Z. 24 ooxw o xapiac xptcaovxa opayjmq x.axa x'ov
vopov und 326 p.epkai xobi; eiri xet 3ioi'/.f,csi x'o Siaxexa-j'pGvov.
Dass einige hundert Buchstaben mehr den Preis nicht alterirten,
können ja auch die in den Decreten auf die Aufschreibungsclausel
folgenden Zusätze zeigen, welche eine Erhöhung des
bereits beantragten Preises oder einen neuen Antrag auf Anweisung
weiterer Beträge nicht nothwendig erscheinen liessen.
Eine Ausnahme macht nr. 186, wo durch das Amendement
(18 Zeilen ä 33 Buchstaben =) 594 Buchstaben hinzukamen
und die Aufzeichnung und vermutlich auch die Geldanweisung
am Schluss noch besonders beantragt gewesen zu sein scheint.
Selbst die streng reihenweise Anordnung der Buchstaben dünkt
mir kein durchschlagendes Argument für die Preisberechnung
nach der Zahl der Buchstaben; denn wir finden sie in der Zeit
nach Euklid ebenso wie vor Euklid als feste Gewohnheit und
als solche bleibt sie, während die Anweisung bestimmter Summen
längst abgekommen war, und sie präsentirt sich zu augenfällig
als ein Ausfluss griechischen Schönheits- und Ordnungssinnes als
dass man für ihre Erklärung noch nach anderen Umständen zu
suchen hätte.
Für meine Meinung, dass die Preisansätze nicht allein
oder in erster Reihe nach dem Maassstab des Formates und
der Buchstabenzahl berechnet wurden, sondern eine grössere
Sitzungsber. d. phil.-Mst. CI. XCI. Bd. I. Hft. 11