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II a r t e 1.
Anbetracht der späten Zeit, in die sie gehört, von dieser mit
Rücksicht auf die Unsicherheit der Ergänzung- der Ziffer F und
den Umstand, dass vielleicht die langen Pachtverträge auf
Kosten der Ersteher eingegraben wurden, abgesehen werden.
Das Gleiche könnte für die Inschrift im ’AO-ijvatov V 516 beansprucht
werden, denn diese Stele mit den Keischen Eiden, über
welche eingehender bereits gehandelt wurde (s. o. S. 104), enthält
eigentlich drei oder, wenn man lieber will, zwei Abschnitte,
1) das eigentliche Psephisma Z. 1—26 mit dem Beschluss der
Aufschreibung zum Ende, 2) Z. 27 —55 weitere Maassnahmen
in Bezug auf die Keier, 3) die eigentlichen Verträge oder Eide
Z. 56—85, aber diese unvollständig. Nun wird streng genommen
nur die Aufschreibung dieser beschlossen (Z. 17 otcw?
o’ av 'Acd ot opy.oi y.a! al cuv0rj*at — y.öpiai öxrtv, avafpaiiat) und für
die (29 -f- x) Zeilen a 45 Buchstaben = 1305 -f- x derselben
werden 20 Drachmen angewiesen. Scheidet man auf diesen
kaum berechtigten Einwand hin die Inschrift aus, so geht doch
noch die Buchstabenzahl einer anderen zwanzigdrachmigen über
2000, nämlich der thessalische Bundesvertrag im ’AGijvatov V
424, dessen letzte Zeilen uns nicht erhalten sind und deren
Stellenzahl die 2000 voll, ja mehr als voll machen konnte.
Kumanudis hat allerdings Z. 45 AA[A] edirt; aber Köhler versichert
ausdrücklich in den Mitth. II 208, dass der Stein AA
mit einer freien Stelle hinter den Zahlzeichen zu haben schien,
und schrieb AA.
Aber wenn auch diese Inschrift noch bei Seite gestellt
wird, so ist damit noch nicht ein proportioneiles Steigen zwischen
den Preisen und der Buchstabenzahl ersichtlich. Ja ich müsste
gegen die dreissigdrachmigen Inschriften mit grösster Stellenzahl
dieselben Gründe geltend machen, auf die hin die zwanzigdrachmigen
derselben Art bei Seite gestellt wurden, indem die
nr. 61 ausgeworfene Summe sich streng genommen nur auf
das Z. 32—62 stehende Verzeichniss der Gegenstände der
Chalkotheke bezieht und das Ehrendecret der Söhne Leukons
(’Aöyjvaiov VI 152), wie früher nachgewiesen wurde (s. o. S. 117)
erhebliche Zusätze erfuhr. Dann aber geht auch die Buchstabenzahl
keiner dreissigdrachmigen Inschrift über 2000, ja
einige bleiben unter 1000. Auch liegen die Stelen zu 20 und
30 Drachmen, die ungefähr gleichen Umfangs sind, einander