Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

160

II  a  r  t  e  1.

Anbetracht  der  späten  Zeit,  in  die  sie  gehört,  von  dieser  mit
Rücksicht  auf  die  Unsicherheit  der  Ergänzung-  der  Ziffer  F  und
den  Umstand,  dass  vielleicht  die  langen  Pachtverträge  auf
Kosten  der  Ersteher  eingegraben  wurden,  abgesehen  werden.
Das  Gleiche  könnte  für  die  Inschrift  im  ’AO-ijvatov  V  516  beansprucht ­
  werden,  denn  diese  Stele  mit  den  Keischen  Eiden,  über
welche  eingehender  bereits  gehandelt  wurde  (s.  o.  S.  104),  enthält
eigentlich  drei  oder,  wenn  man  lieber  will,  zwei  Abschnitte,
1)  das  eigentliche  Psephisma  Z.  1—26  mit  dem  Beschluss  der
Aufschreibung  zum  Ende,  2)  Z.  27  —55  weitere  Maassnahmen
in  Bezug  auf  die  Keier,  3)  die  eigentlichen  Verträge  oder  Eide
Z.  56—85,  aber  diese  unvollständig.  Nun  wird  streng  genommen ­
  nur  die  Aufschreibung  dieser  beschlossen  (Z.  17  otcw?
o’  av  'Acd  ot  opy.oi  y.a!  al  cuv0rj*at  —  y.öpiai  öxrtv,  avafpaiiat)  und  für
die  (29  -f-  x)  Zeilen  a  45  Buchstaben  =  1305  -f-  x  derselben
werden  20  Drachmen  angewiesen.  Scheidet  man  auf  diesen
kaum  berechtigten  Einwand  hin  die  Inschrift  aus,  so  geht  doch
noch  die  Buchstabenzahl  einer  anderen  zwanzigdrachmigen  über
2000,  nämlich  der  thessalische  Bundesvertrag  im  ’AGijvatov  V
424,  dessen  letzte  Zeilen  uns  nicht  erhalten  sind  und  deren
Stellenzahl  die  2000  voll,  ja  mehr  als  voll  machen  konnte.
Kumanudis  hat  allerdings  Z.  45  AA[A]  edirt;  aber  Köhler  versichert ­
  ausdrücklich  in  den  Mitth.  II  208,  dass  der  Stein  AA
mit  einer  freien  Stelle  hinter  den  Zahlzeichen  zu  haben  schien,
und  schrieb  AA.
Aber  wenn  auch  diese  Inschrift  noch  bei  Seite  gestellt
wird,  so  ist  damit  noch  nicht  ein  proportioneiles  Steigen  zwischen
den  Preisen  und  der  Buchstabenzahl  ersichtlich.  Ja  ich  müsste
gegen  die  dreissigdrachmigen  Inschriften  mit  grösster  Stellenzahl
dieselben  Gründe  geltend  machen,  auf  die  hin  die  zwanzigdrachmigen ­
  derselben  Art  bei  Seite  gestellt  wurden,  indem  die
nr.  61  ausgeworfene  Summe  sich  streng  genommen  nur  auf
das  Z.  32—62  stehende  Verzeichniss  der  Gegenstände  der
Chalkotheke  bezieht  und  das  Ehrendecret  der  Söhne  Leukons
(’Aöyjvaiov  VI  152),  wie  früher  nachgewiesen  wurde  (s.  o.  S.  117)
erhebliche  Zusätze  erfuhr.  Dann  aber  geht  auch  die  Buchstabenzahl ­
  keiner  dreissigdrachmigen  Inschrift  über  2000,  ja
einige  bleiben  unter  1000.  Auch  liegen  die  Stelen  zu  20  und
30  Drachmen,  die  ungefähr  gleichen  Umfangs  sind,  einander
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.