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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Studien  über  attisches  Staatsrecht  und  Urkundenwesen.  II.

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des  Fonds,  und  demnach  wird  derselbe  auch  nr.  375  gemeint
sein,  obwohl  dieses  Rathspsephisma  ihn  nur  kurz  Tap.tao  nennt.
In  61  Z.  20  ist  es  ein  Volksbeschluss,  welcher  die  Herstellung
des  Cataloges  der  Chalkotheke  iv.  twv  -/.ata  d>Yi©i<jp.aTa  dvocX15y.op.evwv
ttj  ßou'/.fi  anordnet.  Im  5.  Jahrhundert  haben  mit  der  Herstellung ­
  der  Inschriften  ausser  dem  vpap.p.aTsuc  ßouXrjp  die
Poleten,  welche  die  Steinarbeit  verdingen,  und  die  Kolakreten,
welche  die  Zahlung  leisten,  zu  thun,  die  Formel  lautet  nach
CIA.  I  nr.  20  a.va^x]/M  3s  to  'k^tap-a  t63e  y.al  tov  opzov  sv  ct^Xv)
luOtvY)  y.al  crijaat  ev  xöXsi  tov  Ypapp,aTea  ty)o  ßouXr,?  •  oi  31  xwXY]Tal
äxop.taOwoavTwv  •  ot  os  y.wXaicpETat  Bovtwv  to  dp^üptov  (vgl.  27.  38.
45.  77.  116 l! .  116 E );  einige  Male  wird  auf  die  Hellenotamien
angewiesen  59  Z.  35  und  71  Z.  31.  Supplem.  (vgl.  Köhler
Urkunden  und  Untersuchungen  z.  Gesch.  des  delisch-attischen
Bundes  S.  104),  die  auch  das  Geld  für  den  Kranz  59  Z.  12
zu  geben  hatten.  Nur  auf  zwei  nacheuklidischen  Inschriften
nr.  1  und  2  findet  sich  eine  Erinnerung  an  jene  alte,  wohl
bald  nach  Euklid  abgekommene  Einrichtung.  In  dieser  Zeit
wurde  vielmehr  die  Zahlung  direct  an  den  Rathsschreiber
geleistet,  was  mehrmals  ausdrücklich  mit  den  Worten  vermerkt
wird  Souvat  tov  Tapiav  tou  Sijp.ou  tw  YP°W aTS H  42.  52°  84.  86.
87.  102.  113.  121.  152  (vgl.  18).  '
Neben  dem  Tapi.ac,  tou  Sijpou  begegnen  im  4.  Jahrhundert
hie  und  da  die  T«pio:i  twv  r?jc  Gecü,  welche  beauftragt  werden
die  Kosten  für  die  Eingrabung  von  Volksbeschlüssen  ex.  tuv
oey.a  TaXccnwv  zu  zahlen  (17.  44.  84.  86,  ohne  die  Worte  sv.  twv
o.  t.  37).  Auch  in  dem  Decret  der  Samier  aus  dem  Archontat
des  Euklid  l b  sind  mit  den  Taplai  vermuthlich  sie  gemeint,  welche
die  500  Drachmen  (Z.  23)  und  die  Kosten  der  Aufschreibung
(Z.  31  oi  ce  Taplai  xapao/övTwv  [to  ap'piptov])  zu  tragen  haben.
Zuerst  wurde  diese  eigentümliche  Anweisung  sy.  twv  Sex.«
TaXavTwv  aus  dein  Proxcniedecret  des  Königs  Straton  von  Sidon
bekannt  (nr.  86),  und  Böckh  konnte  zu  CIG.  I  nr.  87  die  Vermutung ­
  aufstellen  und  im  Staatsh.  I  234  wiederholen,  dass
diese  zehn  Talente  in  dem  verlorenen  Anfang  des  Beschlusses
als  eine  den  Schatzmeistern  der  Burg  übergebene  Schenkung  des
Königs  Straton  mögen  genannt  worden  sein.  Doch  hat  derselbe
schon  in  den  Nachträgen  S.  XX  im  Hinblick  auf  die  inzwischen
bekannt  gewordene  Bundesurkunde  aus  dem  Archontat  des
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