Studien über attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. II.
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des Sekretariats, ich meine das Aufschreiben der Beschlüsse,
sich nachweisen lässt, subsidiarisch zur Dienstleistung herangezogen
wurde. Es ist offenbar derselbe, welchen die Prytanen
in den nach Ablauf ihrer Prytanie für sie und ihre Beamten
ausgestellten Belobungsdecreten kurzweg ihren Schreiber nennen.
In den Protokollen der Decrete erscheint aber auch fortan
nur wie früher der •Ypajjp.axeu: ßouXijs, von der Zeit abgesehen,
welche Schaefer genauer, als dies im ersten Hefte dieser Studien
geschah (S. 578), auf drei Jahre Ol. 114, 4. 115, 1. 2 begränzt
(S. 34), in welcher ein neuer jähriger Beamte, o avaypacpsü?, mit
dem Aufschreiben der Urkunden betraut wird; denn in den
Protokollen zweier aus demselben Jahre stammenden Decrete
dieser Art (nr. 191 und ’A8vjvatov VI 158) begegnen uns verschiedene,
aber der prytanirenden Phyle entnommene Schreiber.
Die wenigen Urkunden dieser Jahre gestatten nicht, eine völlig
befriedigende Vorstellung von dieser transitorischen Organisation
zu gewinnen. Schaefer scheint an eine gänzliche Abschaffung
des ypap.j/aTeuc vrfi ßouXijs und an eine völlige Veränderung der
Geschäftsführung zu denken, wenn ich seine Worte richtig
auffasse, indem er sich über die Sache so ausspricht S. 40: is
enim qui antea officio acta componendi per totum annum functus
erat, iam scribae prytanum vices sustinere coepit Ävaypa®su<; vocatus;
scribendo autevi aderat interea b ypapp.a*eus b y.axä spuxavei’av.
Dieser Ansicht vermöchte ich nicht beizutreten. Davon, dass es
vor Ol. 115, 1 = 320/19 v. Chr. die ausschliessliche Aufgabe des
Prytanienschreibers gewesen sei, die Urkunden aufzuschreiben,
kann nicht die Rede sein; denn wir finden bis dahin eben so
oft dem jährigen Rathsschreiber dieses Geschäft zugewiesen.
Auch fällt es schwer, an eine gänzliche Abschaffung des jährigen
Secretärs zu glauben; die Aenderung seines Titels und die Beschränkung
seines Geschäftskreises auf das Aufschreiben und
einige andere Nebendienste — und grösser ist derselbe auch
nach dem Wortlaut einer uns erhaltenen Belobung, welche dem
Uaypacfstk Kallikratides zu Theil wurde (nr. 190 £7ueto->j 6 ävaypacpe'us
KaAA'.y.paTLB'ps y.aAÜq y.ai o'.y.co'wq s-ip.qj.eA-qTa’ rr t q avaypaip^
y.ai at KputavSiat aüxov ecTScpavwy.aoiv y.ai xäXXa dpyv. y.aAw? y.ai otzaiojp),
nicht zu denken — käme einer Aufhebung dieses ersten Beamten
des Rathes doch gleich. Zudem wäre es ja nicht undenkbar,
dass man, wie man durch die Creirung eines ävaypaseup den