Studien über attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. II.
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von 7u£pt wv Asyet abhangen lassen. Dann beruft sich Antiochos
auf ein Yolksdecret, in welchem dem Schreiber aufgetragen
worden war, einen ihn und seine Genossen betreffenden Beschluss
aufzuschreiben. Er konnte sich aber darauf nicht wohl
dem Volke gegenüber berufen noch dieses die bereits einmal
decretirte Aufschreibung nochmals decretiren und, was aus den
letzten Resten der Inschriften Köhler mit feinem Takt erkannte,
nun erst realisiren. Die Petition des Antiochos und seiner
Genossen, welche nach dem kaum anders herstellbaren Resten
a!v(]o]a[|r]ev(i)v und Ä T ] 1 fa otVT ° f I>(ox[et<; den vorliegenden Beschluss
provocirte, war ohne Zweifel an den Rath gerichtet und dieser
Beschluss trotz eoo^s ~f t ßouXyj za! xto ein Rathsbeschluss,
in dessen Sanctionirungsformel die Worte za! x<7> nur mit
Rücksicht auf die vorausgegangene Entscheidung des Volkes
Aufnahme fanden. Aber wenn das Volk die Aufschreibung decretirt
hatte, weshalb blieb sie unausgeführt? .AVie kam der
Rath dazu, was das Volk genehmigt hatte, nochmals zu genehmigen
und dem Volksdecret, das die Aufschreibung verordnende
Rathspsephisma — denn sein Inhalt kann kein anderer
gewesen sein — vorauszuschicken?
So lange diese Fragen nicht eine befriedigende Antwort
gefunden haben, wird gegen die dargelegte Deutung der Inschrift
bei dem gegenwärtigen Stand der Ansichten über die Publication
attischer Psephismen auf Stein Widerspruch nicht ausbleiben.
Es mag darum angezeigt sein, hier auf dieselben näher einzugelien,
aber nicht bloss, um im Interesse der vorliegenden Inschrift
diesem Widerspruch von vornherein zu begegnen, sondern
weil sich so die Gelegenheit bietet, die an verschiedenen Punkten
dieser Untersuchungen verstreuten Bemerkungen über die officielle
Publication der Staatsurkunden zusammenzufassen und
durch diese Zusammenfassung selbst fester zu begründen, sowie
einige Streitfragen über die Grenzen der Competenz der beiden
Staatskörperschaften, des Rathes und der Ekklesie, und ihre
Beziehungen einer definitiven Lösung näher zu bringen. Einen