nur §, worauf drei weitere Buchstaben folgen mussten, erhalten,
wodurch für Jeden, der nicht mit Zufälligkeiten zu rechnen
liebt, die Identität der Person sicher stehen dürfte. Nun kann
aber kein Zweifel sein, dass der Rogator des ersten Decrets
in seiner Stellung als Mitglied des Rathes seinen Antrag eingebracht
und es lässt sich die aufrichtigen Anschauungen
fussende Behauptung Böckh’s, dass kein Bürger in zwei aufeinander
folgenden Jahren in den Rath eingeloost werden durfte,
durch keine Thatsache unserer'üeberlieferung widerlegen. Wenn
in unserm Falle gleichwohl derselbe Name auf einem Decrete des
Jahres, in welchem er Buleut war, und auf einem Decrete des
nächsten Jahres, wo er nicht Buleut sein konnte, figurirt, so kann
das am einfachsten in dem Conex der auf dieselbe Sache bezüglichen
Verhandlungen seine Erklärung finden und wir werden
annehmen dürfen, dass die Verhandlungen über das Bündniss
nicht zu einer späteren Zeit neu eiugeleitet und geführt wurden.
Es wird also noch im Laufe der zehnten Prytanie des Jahres
Ol. 102, 4, nachdem in der Volksversammlung, deren Protokoll
uns in nr. 51 vorliegt, die Procheirotonie über die mit den Gesandten
des Tyrannen zu führende Verhandlung stattgefunden
hatte, nun erst, wie es die Verfassung forderte (Demosthenes
RvdGes. § 185 tyjv ßou/djv . . . xpoßouXeuaai Sei xai toüö’ o-rav •<]
xvjpuijt '/.c/X Tupecßeiai? ^poyeYpaijp.evcv s. Demosth. Studien II 437
[75]) das Probuleuma des Rathes, welches das Vertragsinstrument
enthielt, ausgearbeitet worden sein, an dessen Spitze der
Name des ersten Antragstellers seinen Platz hatte. Die Einleitung
der weiteren Schritte (efr’ ExxXvjstav xoiYjaai, -/.cd -aürrjv,
oxav £•/. xiov vip.wv -/.aO^y.Y]), die Schlussverhandluug, welche sich,
wie wir wissen, in zwei Ekklesien abspielte, verzögerte sich vielleicht
in Folge neuer Verhandlungen mit dem Synedrion, welches,
wie es sich im Jahre 346 gegen den Abschluss eines Bündnisses
mit Philipp sperrte, schliesslich doch die Theilnahme an der
Symmachie mit Dionysios ablehnte, aber wahrscheinlich nur
um wenige Wochen; denn nichts hindert zu glauben, dass der
Vertrag in den letzten Tagen der ersten Prytanie des Jahres
103, 1 perfect wurde, also die ersten Zeilen der Inschrift nr. 52
etwa zu ergänzen:
[’Exi Nauatysvjou? apx[ 0VX0 S sx! vr,q Kexpox]-[iäo?
xpwir]<; x]puTav[ei'«£ yj ]