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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Studien  über  attisches  Staatsrecht  und  Urkundenwesen.  II.

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vertrage  und  Urkunden  internationalen  Charakters  das  Protokoll
im  alten  Stil  und  nur  hier  mit  solcher  Vorliebe  c  in  seiner
alten  Form  und  Bedeutung  anwandte,  das  begreift  sich  leicht.
Denn  in  solchen  Urkunden  erhielt  sich  ja  auch  sonst  das  Alte
am  zähesten.  Allein  ausschlaggeltend  war  aber  diese  Rücksicht
sicher  nicht.  Man  musste  vielmehr,  wie  später  gezeigt  werden
wird,  in  diesen  Decreten  des  Rathes  als  mitbeschliessender
oder  vorberathender  Körperschaft  gedenken,  da  er  es  war,
welcher  den  Verkehr  und  die  Verhandlung  mit  fremden  Staaten
und  ihren  Angehörigen  leitete  und  vermittelte.
Dass  man  aber  für  Bundesverträge  nicht  die  neue  Form
des  probuleumatischcn  Decretes  anwandte,  wo  eSoSjs  tt)  ßouAvj
y.al  iw  Sv]p.w  seine  ausschliessliche  Verwendung  fand,  auch  das
erklärt  sich  aus  dem  Modus  der  parlamentarischen  Behandlung
solcher  Angelegenheiten  und  der  Bedeutung  probuleumatischer
Decrete,  welche  am  Schlüsse  dieser  Untersuchungen  dargelegt
werden  wird.  Nur  eine  scheinbare  Ausnahme  macht  die  auf
den  Ol.  101,  2  =  375/4  geschlossenen  Bundesvertrag  mit  den
Akarnanen,  Korkyraeern,  Kephallenen  sich  beziehende  Urkunde ­
  nr.  49  ;  sie  lautet:
Z.  4  sSo[c;£  TT)  ßouAT]  7.7.1  TW  §T)[Aw]l  '  Kp[lt|{]o?  SITTE  •  TTEpl  WV
Ae[jougiv  sv  tt]  ßouAT)jt  oi  Tr[p]soß[eiji;]  twv  Kspxupai'wv  y.al  t[wv
’Azapvdvwv  za]l  twv  Kscpa[X]jXv)Vwv,  ETTacvsoai  p.sv  t[ou?  Trpsaßei?
Kspy.jupalwv  —  Z.  10  [-  ottw?  3’]  av  xpa/9e[l]  |  wv  SeovTat,
TTpoaaYayEpv  aiWu?  s?  tov  §]t)|aov,  yv[w]p.[v)]|v  oe  ^ugßaXAEaOat
tt)?  [ßouAT)?,  Stc  oozeÜ]  tt;  ßouX?)|t  dva[y]pä6ai  twv  ttöaewv  t[wv
vjy.ooowv  Ta  ö]vöp.aTa  [e]?  |  ttjv  OTTjXv)V  tt)V  /.oivvjv  tw[v  aüp,|j.äy_wv
tov]  Ypap,p.a[T]E|a  tt]?  ßouXv)?  y.al  aTT000'jva[i  touc  opxou?  Ta]!?
~6Xs[c[]  |  Tal?  vjy.ouaat?  ttjv  ßouXijv  [y.al  tou;  oTpaTTiyou?  (?)  y.al
t|oo]?  t-TTsa?  y.al  touo  g'jp.p.äy_
Dieselbe  enthält  nicht  einen  förmlichen  Staatsvertrag,  sondern,
wie  schon  die  theilweise  Anwendung  der  probuleumatischen
Formel  zeigt,  in  welcher  das  Fehlen  von  oscoxOai  tt)  ßcuXv)  nicht
zufällig  ist,  eine  Art  probuleumatisches  Decret,  wie  es  zur  Einbringung ­
  des  ersten  besten  Antrages  in  die  Ekklesie  erforderlich
war.  Auch  verlangte  dieser  Gegenstand  keine  besondere  Behandlung ­
  und  Decretirung;  denn  das  Gesuch  der  betreffenden
Gesandten  bezog  sich  auf  die  Aufnahme  ihrer  Gemeinden  in
den  Seebund  und  die  Einzeichnung  auf  der  uns  erhaltenen
            
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