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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

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Hartol.

denn  hinsichtlich  unsererSäule  wirdZ.44beschlossen:  ävav[p]|a4ai
os  t'o  d/*5®iGp.a  töos  tyj[c]  |  ßouA^^  ev  GTvjXv)  LÖi'vy]  •/«:
zvrpo.i  7cXy;[g]J£ov  ty;?  SaTÜpou  y.at  Aeüy.tovo?,  wie  auch  auf  dieses  frühere
Decret  des  Leukon  ausdrücklich  verwiesen  wird,  Z.  26:  TctslGÖai
oe  Tobe  GiEffidvou?  •—  y.aTa  t'o  4^<piGp,a  toS  oY]p,ou  t'o  xpÖTspov  I'i^otGp.svov
Aeuy.wv:.  Wenn  aber  Kumanudis’  Ansicht,  woran  ich  keinen  Grund
zu  zweifeln  sehe,  richtig  ist,  dann  scheint  die  Vermuthung  unhaltbar ­
 - ,  dass  uns  nicht  dasjenige  Exemplar  erhalten  sei,  welches
der  Rathsschreiber  im  Namen  der  Athener  aufzuschreiben  und
aufzustellen  hatte,  sondern  ein  von  den  Gesandten  besorgtes
und  mit  besonderem  Pomp  ausgestattetes  Duplikat,  indem  die
Stele  im  Piraeus  gefunden  wurde  und  aus  Demosthenes  bekannt
ist,  dass  das  Psephisma  des  Leukon  daselbst  aufgestellt  war,
RgLept.  §  35  toütuv  o’  (vorher  waren  erwähnt  tcc  td  Trspl
toü  Asüy.tovoi;)  cbraVTo)v  ar^Kaq  a'm^paaouq  scv/jcaO’  up.eT^  y.äy.EIvoc,
tt)V  p.sv  ev  BoGTOpu,  tyjv  3’  ev  Hspcctst,  ty]v  o’  e®’  'iepw.  Allein  es
ist  dagegen  Folgendes  zu  erwägen.  Wenn  Demosthenes’  Worte
richtig  überliefert  sind  und  Kumanudis  mit  seiner  Ansicht  über
das  uns  erhaltene  Decret  im  Recht  ist,  dann  war  den  Ehrensäulen ­
  dieser  hervorragenden  Herrscherfamilie  der  feierlichste
Aufstellungsort,  die  Burg,  verschlossen,  was  mir  wenigstens
nicht  wahrscheinlich  dünkt.  Weiter  legt  es  der  Wortlaut  der
Demosthenischen  Stelle  zu  glauben  nahe,  dass  die  Athener  und
Leukon  die  bezüglichen  Urkunden  in  je  zwei  Exemplaren  an
verschiedenen  Orten  aufstellten.  Freilich  werden  uns  nicht  dem
entsprechend  vier,  sondern  nur  drei  Plätze  genannt.  Aber
lässt  nicht  schon  die  Ordnung,  in  welcher  dies  geschieht,  auf
einen  Defect  der  Ueberlieferung  schliessen,  zumal  die  Wahl
des  ersten  und  zweiten  Platzes  für  Leukon’s  Zwecke  eben  so
passend  erscheint,  wie  für  Athen  die  Wahl  des  dritten,  und
dadurch  schon  die  Nothwendigkeit  der  Nennung  eines  vierten
evident  hervortritt?  Denn  die  zwischen  Leukon  und  Athen
getroffenen  Vereinbarungen  und  gegenseitig  festgestellten  Privilegien, ­
  welche  durch  den  uns  vorliegenden  Vertrag  bestätigt
und  erneuert  wurden,  waren  handelspolitischer  Art  und  bezogen
sich  auf  Zollfreiheit  u.  dgl.  Es  ist  eben  so  begreiflich,  dass  es
Leukon  darauf  ankam,  seine  Privilegien  angesichts  des  Hafens,
wo  seine  Interessen  spielten,  aufgestellt  zu  wissen,  wie  die  Athener
es  wünschen  mussten,  dass  ihre  Vorrechte  e®’  'Ispw,  in  dem
            
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