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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Stadien  über  attisches  Staatsrecht  and  Urkundenwesen.  II.

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Köhler  will  die  Athener  die  Garantie  gegen  künftig  auftauchende ­
  Neuerungen  in  Keos  übernehmen  und  noch  dazu
mit  solchen  Worten,  dass  sie  nach  Kräften  dieser  Aufgabe
nachkommen  und  keine  Schliche  und  Ränke  gegen  sie  aufkommen
  lassen  werden  (ouy.  ExiTpEiiw  oute  ts/vy]  oute  {i;r\y r j.'ff\  oüosp,iä:
si?  t'o  ouvarov).  Auch  für  die  Garantie  ungestörten  Aufenthaltes
auf  der  Insel  ist  nicht  der  athenische  Staat  oder  noch  weniger
der  Seebund  der  geeignete  Träger,  wenn  gleich  man  Z.  65
ergänzt  hat  st  Se  t:?  ßoüXsTai  y.ator/.stv  efKsw,  Idoio  aütbv  cxou
ä'i  ßouArjTat  TÖ[v  <7up.p.a/iowv  xöXJewv  oizouvTa  Ta  sauTou  y.apTcoöoGat,
wo  auch  aus  anderen  Gründen  twv  ev  ty)  vvfaw  xöXsoiv  oder  twv
evto?  vyjoou  vorzuziehen  sein  dürfte.  Diese  Verpflichtungen
können  meines  Erachtens  nur  jene  Keier  übernommen  haben,
welche  durch  die  athenischen  Waffen  zurückgeführt,  nunmehr
die  herrschende  Partei  der  Insel  sein  sollen  und  unter  der
athenischen  Strategen  Garantie  den  unterlegenen  Gemeinden
(xpo?  Ta?  xöXsi?  Ta?  ev  Kem)  Amnestie,  Abschluss  eines  Bündnisses ­
  mit  Athen  unter  billigen  Bedingungen,  Wiedereinsetzung
in  ihren  Besitz  eidlich  Zusagen.  Diese  werden  liier  ebenso
passend  aupp.a/c.  der  Athener  wie  Z.  34  91X01  genannt,  ja  um
so  passender,  als  sie  nicht  das  alte  Bundesverhältniss  mit  Athen
gelöst  hatten.  Und  als  Bundesgenossen  werden  dieselben  ja
auch  an  einer  anderen  Stelle  unzweideutig  bezeichnet,  indem
der  Abfall  der  Julieten  ein  Abfall  von  Athen  und  den  Keiern
und  den  übrigen  Bundesgenossen  genannt  wird  (Z.  29  xoXsp.vjoavTS?
  Eva'm'a  tw  ovjp.w  tw  A0v)vatwv  y.al  Kstoi?  xai  toi?  aXXot?
CTup.p.d/oc?).
Wenn  diese  Auffassung  zutreffend  ist,  so  kann  der  Kopf
der  zweiten  Z.  69  beginnenden  Eidesformel  nicht  richtig  ergänzt
sein  [opx.01  y.al  auvöyjjzat  twv  xoXswv  twv  ev  Kew  xpo[?  ’AO^valou?  y.al
tou?  aup.p.ä'/ou?J  y.ai  Ksi'wv  oü?  kaT^Y^Tov  ’AO^vafoi,  selbst  wenn  der
erste  Punkt  des  folgenden  Eides  auppa^aw  AOYjvatoi?  y.al  toT?
aup.p.aypi?  y.ai  ouy.  dxoarYjoop.at  xtX.  auf  den  Seebund  und  seinen
Vorort  bezogen  werden  muss,  wie  ja  in  der  That  Mitglieder
des  Seebundes  später  nach  Z.  28  gegen  die  abtrünnigen  Julieten,
wie  um  den  Bundesbruch  zu  strafen,  an  der  Seite  Athens  und
der  treuen  Keier  gekämpft  zu  haben  scheinen.  Aber  auch  wenn
nur  die  Athener  als  die  eine  abschliessende  Partei  genannt
wären,  bliebe  diese  Verpflichtung,  welche  Chabrias  den  Besiegten
            
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