Stadien über attisches Staatsrecht and Urkundenwesen. II.
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Köhler will die Athener die Garantie gegen künftig auftauchende
Neuerungen in Keos übernehmen und noch dazu
mit solchen Worten, dass sie nach Kräften dieser Aufgabe
nachkommen und keine Schliche und Ränke gegen sie aufkommen
lassen werden (ouy. ExiTpEiiw oute ts/vy] oute {i;r\y r j.'ff\ oüosp,iä:
si? t'o ouvarov). Auch für die Garantie ungestörten Aufenthaltes
auf der Insel ist nicht der athenische Staat oder noch weniger
der Seebund der geeignete Träger, wenn gleich man Z. 65
ergänzt hat st Se t:? ßoüXsTai y.ator/.stv efKsw, Idoio aütbv cxou
ä'i ßouArjTat TÖ[v <7up.p.a/iowv xöXJewv oizouvTa Ta sauTou y.apTcoöoGat,
wo auch aus anderen Gründen twv ev ty) vvfaw xöXsoiv oder twv
evto? vyjoou vorzuziehen sein dürfte. Diese Verpflichtungen
können meines Erachtens nur jene Keier übernommen haben,
welche durch die athenischen Waffen zurückgeführt, nunmehr
die herrschende Partei der Insel sein sollen und unter der
athenischen Strategen Garantie den unterlegenen Gemeinden
(xpo? Ta? xöXsi? Ta? ev Kem) Amnestie, Abschluss eines Bündnisses
mit Athen unter billigen Bedingungen, Wiedereinsetzung
in ihren Besitz eidlich Zusagen. Diese werden liier ebenso
passend aupp.a/c. der Athener wie Z. 34 91X01 genannt, ja um
so passender, als sie nicht das alte Bundesverhältniss mit Athen
gelöst hatten. Und als Bundesgenossen werden dieselben ja
auch an einer anderen Stelle unzweideutig bezeichnet, indem
der Abfall der Julieten ein Abfall von Athen und den Keiern
und den übrigen Bundesgenossen genannt wird (Z. 29 xoXsp.vjoavTS?
Eva'm'a tw ovjp.w tw A0v)vatwv y.al Kstoi? xai toi? aXXot?
CTup.p.d/oc?).
Wenn diese Auffassung zutreffend ist, so kann der Kopf
der zweiten Z. 69 beginnenden Eidesformel nicht richtig ergänzt
sein [opx.01 y.al auvöyjjzat twv xoXswv twv ev Kew xpo[? ’AO^valou? y.al
tou? aup.p.ä'/ou?J y.ai Ksi'wv oü? kaT^Y^Tov ’AO^vafoi, selbst wenn der
erste Punkt des folgenden Eides auppa^aw AOYjvatoi? y.al toT?
aup.p.aypi? y.ai ouy. dxoarYjoop.at xtX. auf den Seebund und seinen
Vorort bezogen werden muss, wie ja in der That Mitglieder
des Seebundes später nach Z. 28 gegen die abtrünnigen Julieten,
wie um den Bundesbruch zu strafen, an der Seite Athens und
der treuen Keier gekämpft zu haben scheinen. Aber auch wenn
nur die Athener als die eine abschliessende Partei genannt
wären, bliebe diese Verpflichtung, welche Chabrias den Besiegten