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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

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H  artel.

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'(cr(O')  ’A0Y]vaTot,  so  ist  dies  ein  an  seiner  Stelle  zulässiger  zusammenfassender ­
  Ausdruck,  welcher  nicht  ausschliesst,  dass
für  die  zurückgeführten  Keier  eine  besondere  Eidesformel  aufgesetzt ­
  war'.  Die  Entscheidung  darüber  wird  davon  abhangen,
was  wir  unter  den  c6p,[jia/oi  zu  denken  haben,  welche  an  der
Seite  der  athenischen  Strategen  als  Eidesleister  genannt  werden
Z.  56  ff.  Köhler  meint  die  Mitglieder  des  Seebundes,  an
welche  man  auch  nur  zunächst  wird  denken  wollen,  indem
er  zu  folgenden  Conclusionen  gelangt  S.  149:  ,Danach  bildete
die  Wiederaufnahme  der  keischen  Städte  in  den  Seehund  mit
Amnestie  für  das  Vergangene  die  Grundlage  der  Verträge
(Z.  58—62).  Die  Amnestie  war  auch  durch  die  von  den  Athenern
zurückgeführten  Keier  beschworen  worden  (Z.  82  ff.);  die
Athener  hatten  im  Namen  des  Bundes  eidlich  die  Garantie
dafür  übernommen,  dass  die  Heimgekehrten  ihrer  Verpflichtung
nicht  untreu  würden  (Z.  62—64).  Ausser  den  Einschränkungen,
welche  der  Bund  allen  seinen  Mitgliedern  auferlegte,  müssen
aber  die  Keier  bei  ihrer  Wiederaufnahme  in  einem  Punkte  der
leitenden  Stadt  gewisse  ausnahmsweise  Zugeständnisse  gemacht
haben'.  Er  meint  die  Errichtung  einer  Appellationsinstanz  für
gewisse  Processe  in  Athen.
Allein  es  muss  befremden,  dass  neben  den  Strategen  ot
cupp.a'/o:  d.  h.  Vertreter  des  Synedrions  ausdrücklich  als  Eidesleister ­
  bezeichnet  werden,  die  wir  uns  folgerichtig  auch  als
Theilnehmer  der  Expedition  und  in  Keos  bei  der  Eidabnahme
anwesend  zu  denken  hätten,  womit  Z.  19  unvereinbar  ist,  noch
mehr  aber,  dass  kein  Punkt  der  ersten  Eidesformel  mit  irgend
einer  Nöthigung  an  das  Synedrion  zu  denken  zwingt,  selbst
nicht  jene  Worte  slq  8s  tyjv  guppor/jav  zaOa7t£p  xouc,  aXXouc
Gup.p.äyou<;;  denn  wenn  die  Aufnahme  oder  Wiederaufnahme  der
keischen  Städte  unter  den  auf  der  Bundesstele  fixirten  Bedingungen ­
  stattfinden  sollte,  dann  waren  ja  die  Athener  competent.
  Ja  es  kann  mit  Rücksicht  auf  den  in  der  zweiten
Eidesformel  festgesetzten  Gerichtszwang  als  fraglich  erscheinen,
ob  es  sich  nur  einfach  um  die  Restitution  des  früheren  Verhältnisses ­
  handelte.  Wohl  aber  enthält  die  erste  Eidesformel
Verpflichtungen,  welche  an  andere  cüp.p,ayoi  als  die  Mitglieder
des  Seebundes  zu  denken  zwingen.  Wie  sollten  diese  oder  wie
            
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