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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

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Harte  1.  Studien  über  attisches  Staatsrecht  und  Urkundenwesen.  I.

perfect  gewordener  Volksbeschluss  formulirt  vorliegt  und  die
probuleumatische  Formel  nothwendig  ausgeschlossen  war.  Die
Zahl  dieser  Ausnahmen  ist  eine  überraschend  kleine,  überraschend ­
  deshalb,  weil  man  erwartet,  dass  wenigstens  die  Protokolle ­
  der  Ekklesie  rückblickend  mit  einem  s'So^ev  ty)  ßo'JAv)  v.od
tw  oyfy.w  auch  des  Antheijs,  den  der  Rath  an  der  Einbringung
und  Formulirung  der  Anträge  gehabt  hatte,  gedenken  und  so
gleichsam  die  passirten  Instanzen  resumiren,  zumal  bei  allen
wichtigeren  Verhandlungen,  nicht  bloss  bei  Staatsverträgen,  die
Hauptarbeit  ohne  Zweifel  von  der  Bule  geleistet  wurde.  Wenn
man  bemerkt,  mit  welcher  Sparsamkeit  und  in  wie  ganz  einzigen ­
  Fällen  man  dieser  Rücksicht  Rechnung  zu  tragen  sich
entschloss,  ist  es  fast,  als  habe  man  durch  Vermeidung  dieser
Gleichstellung  von  Rath  und  Demos  dort,  wo  eine  Willensmeinung ­
  des  souveränen  Volkes  zum  Ausdruck  kam,  der  Vorstellung ­
  einer  staatsrechtlich  äquivalenten  Stellung  Vorbeugen
wollen.  So  ging  man  von  der  Regel  nur  ab  in  besonders  feierlichen ­
  Verträgen  mit  auswärtigen  Staaten  und  Gemeinden,  in
Ehrendecreten  angesehener  Fremden,  von  denen  Abschriften
auch  auswärts  aufgestellt  wurden.  Ob  aber  dabei  allein  oder
in  erster  Linie  die  Absicht  waltete,  durch  sSo's  ty)  ßouXvj  y.a\  tw
o-q[j.<j)  die  gesammten  Gewalten  des  athenischen  Staates  zu  präsentiren
  oder  ob  nicht  andere  Umstände  veranlassend  waren,
diesen  Volksdecreten  das  Merkmal  zbcqe'i  ty)  ßouAYj  y.a't  tw  g^|j.w
vorzusetzen,  welches  damals  ausschliesslich  probuleumatischen
Decreten  zukam,  werden  wir  erst  nach  Vorführung  und  Prüfung
der  einzelnen  Fälle  untersuchen  können.
            
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