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Hartei.
mag - vielleicht in dieser irrigen Meinung dadurch bestärkt worden
sein, dass ausser dem einen Volksbeschluss mehrere Beilagen,
die diesem angeschlossen waren, auf denselben Stein kommen
sollten.
Dass nun das Merkmal soo^s xfj ßouXjj der beiden Decrete
auf einem groben Irrthum, gleichgültig ob des Copisten oder
des Steinschreibers beruht, lässt • sich nr. 403 aus den Präscripten
selbst in willkommener Weise unwidersprechlich darthun.
Ich verweise nicht auf den Bestandtheil k (o-^-iou ’ivjiptap.a-ta).
in welchem das entscheidende Wort o-qpM auf Ergänzung beruht;
aber der Bestandtheil i (h.v!)crp\'.a v.upia h t<o Osatpw) bezeugt,
dass dieser probuleumatische Antrag in jener Volksversammlung,
welche durch das Protokoll datirt wird, zur Verhandlung
und Annahme kam. "ESoije -cp ßouXp steht also hier nicht blos
mit der probuleumatischen Formel, sondern mit den Präscripten
selbst in nicht wegzudeutendem Widerspruch.
Ebenso wenig Bedeutung kommt dem gleichen Irrthum in
168 zu; denn nicht minder zuverlässliche Indicien sprechen für
die private Aufzeichnung und Aufstellung auch dieser Urkunde.
Es wird nämlich nicht blos über die Aufstellung derselben
nichts, weder von Staatswegen noch überhaupt beschlossen,
sondern es fehlt auch die Legalisirungsclausel 6 oslva eypap,-|j,äi£U£v
und die Präscripten liegen in einer ofticiellen Aktenstücken
dieser Zeit (01. 111, 4 = 333/2 v. Chr.) fremden Kürze
vor (ad!z cf"). Unter solchen Umständen wird man einige
sprachliche Vulgarismen, deren in den wenigen Zeilen des
probuleumatischen Decretes drei begegnen (zweimal iopiastox;
und Kmefov), während das Volksdecret 168, 2 sich davon frei
hält und correct Katecov schreibt, nicht als bloss zufällig anzusehen
geneigt sein; denn s; für s tritt, von 115 b abgesehen,
doch nur sehr sporadisch auf, so ßaGiXela 263 (vgl. Köhler’s
Bemerkung zu d. Inschr. und zu nr. 269), '(pa\j.\mxzia. 277, iepeiug
’ABvp. VI 134 Z. 1, IlEYpaasüiK Conze im Anzeiger der Akademie
nr. IV v. J. 1877, 'AXaieüoc ('AXateno? Kumanudis) nr. 1053 der
’E'xiYpaaat ikrnipßtoi, Ssi'awai nr. 119 Z. 14, y.Eiomai 573 Z. 10,
£ ; .av 115 b Z. 30 und 47, Eiauxcv 115 b Z. 13, um von der häufigen
Form ou P £tä CIA. I nr. 8. 25, II l b Z. 23, 115 Z. 3, 115 b
Z. 2, 121 Z. 20? 311 Z. 51, M/.vaiov VI 152 Z. 20. 23 abzusehen,
in welcher eine alte, richtige Bildung zu erkennen ist