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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

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Hartei.

mag -  vielleicht  in  dieser  irrigen  Meinung  dadurch  bestärkt  worden
sein,  dass  ausser  dem  einen  Volksbeschluss  mehrere  Beilagen,
die  diesem  angeschlossen  waren,  auf  denselben  Stein  kommen
sollten.
Dass  nun  das  Merkmal  soo^s  xfj  ßouXjj  der  beiden  Decrete
auf  einem  groben  Irrthum,  gleichgültig  ob  des  Copisten  oder
des  Steinschreibers  beruht,  lässt  •  sich  nr.  403  aus  den  Präscripten ­
  selbst  in  willkommener  Weise  unwidersprechlich  darthun.
  Ich  verweise  nicht  auf  den  Bestandtheil  k  (o-^-iou  ’ivjiptap.a-ta).
in  welchem  das  entscheidende  Wort  o-qpM  auf  Ergänzung  beruht;
aber  der  Bestandtheil  i  (h.v!)crp\'.a  v.upia  h  t<o  Osatpw)  bezeugt,
dass  dieser  probuleumatische  Antrag  in  jener  Volksversammlung, ­
  welche  durch  das  Protokoll  datirt  wird,  zur  Verhandlung
und  Annahme  kam.  "ESoije  -cp  ßouXp  steht  also  hier  nicht  blos
mit  der  probuleumatischen  Formel,  sondern  mit  den  Präscripten ­
  selbst  in  nicht  wegzudeutendem  Widerspruch.
Ebenso  wenig  Bedeutung  kommt  dem  gleichen  Irrthum  in
168  zu;  denn  nicht  minder  zuverlässliche  Indicien  sprechen  für
die  private  Aufzeichnung  und  Aufstellung  auch  dieser  Urkunde.
Es  wird  nämlich  nicht  blos  über  die  Aufstellung  derselben
nichts,  weder  von  Staatswegen  noch  überhaupt  beschlossen,
sondern  es  fehlt  auch  die  Legalisirungsclausel  6  oslva  eypap,-|j,äi£U£v
  und  die  Präscripten  liegen  in  einer  ofticiellen  Aktenstücken ­
  dieser  Zeit  (01.  111,  4  =  333/2  v.  Chr.)  fremden  Kürze
vor  (ad!z  cf").  Unter  solchen  Umständen  wird  man  einige
sprachliche  Vulgarismen,  deren  in  den  wenigen  Zeilen  des
probuleumatischen  Decretes  drei  begegnen  (zweimal  iopiastox;
und  Kmefov),  während  das  Volksdecret  168,  2  sich  davon  frei
hält  und  correct  Katecov  schreibt,  nicht  als  bloss  zufällig  anzusehen ­
  geneigt  sein;  denn  s;  für  s  tritt,  von  115 b  abgesehen,
doch  nur  sehr  sporadisch  auf,  so  ßaGiXela  263  (vgl.  Köhler’s
Bemerkung  zu  d.  Inschr.  und  zu  nr.  269),  '(pa\j.\mxzia.  277,  iepeiug
’ABvp.  VI  134  Z.  1,  IlEYpaasüiK  Conze  im  Anzeiger  der  Akademie
nr.  IV  v.  J.  1877,  'AXaieüoc  ('AXateno?  Kumanudis)  nr.  1053  der
’E'xiYpaaat  ikrnipßtoi,  Ssi'awai  nr.  119  Z.  14,  y.Eiomai  573  Z.  10,
£ ; .av  115 b  Z.  30  und  47,  Eiauxcv  115 b  Z.  13,  um  von  der  häufigen
Form  ou P £tä  CIA.  I  nr.  8.  25,  II  l b  Z.  23,  115  Z.  3,  115 b
Z.  2,  121  Z.  20?  311  Z.  51,  M/.vaiov  VI  152  Z.  20.  23  abzusehen, ­
  in  welcher  eine  alte,  richtige  Bildung  zu  erkennen  ist
            
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