Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

616

Härtel.

wenigstens  durch  den  Prytanienschreiber  nach  dem  Wortlaut
desselben  feststeht,  wäre  man  geneigt  an  einen  Fehler  des  Abschreibers ­
  zu  denken,  der  ty)  ßouAvj  -/.ai  ausliess,  was  man  diesem
um  so  eher  Zutrauen  wird,  wenn  derselbe  noch  für  eine  zweite
Lücke  in  dem  Protokoll  verantwortlich  zu  machen  ist,  indem
der  Tag  der  Prytanie  hinter  dem  Monatstag  übersprungen  wurde.
Allein  diese  zweite  Lücke  findet  sich  in  beiden  Decreten.  Es
wäre  ein  merkwürdiges  Spiel  des  Zufalls,  dass  bei  gleichartigen
Decreten,  welche  an  jenem  grösseren  Fehler  leiden,  dieselbe
Schreibersünde  sich  sollte  eingeschlichen  haben.  Nun  ist  seitdem ­
  die  Beifügung  des  Monatstages  (7t)  üblich  geworden,  der
Tag  der  Prytanie  (g)  ein  so  regelmässiger  und  nothwendiger
Zusatz  des  Protokolles,  dass  nur  drei  Inschriften  mit  vollständigen ­
  Präscripten  ihn  nicht  haben,  238.  244.  439;  denn  in
231,2.  241.  280 b  ist  die  Ergänzung  unsicher,  401  aliif  und
481,1  (akhif)  sind  die  Präscripten  von  Plaus  aus  ganz  unvollständig. ­
  Und  von  diesen  drei  ist  mindestens  244  noch  in
anderer  Hinsicht,  wie  wir  früher  sahen  (S.  593),  privaten  Ursprungs
verdächtig.  Wir  wollen  uns  mit  den  bescheidensten  Folgerungen
aus  diesen  Thatsachen  begnügen,  dass  Decrete  von  so  zweifelhafter ­
  Exactheit  nicht  geeignet  sind,  eine  sonst  wohlbezeugte
Thatsache  irgendwie  zu  erschüttern  und  etwa  zu  beweisen,  dass
auch  mitunter  sootjev  tö>  oijp.w  in  den  Präscripten  der  probuleumatischen
  Formel  vorausgehen  konnte.
Es  wird  wohl  kein  Zufall  sein,  dass  die  meisten  Defecte
und  Mängel  selbst  solcher  Urkunden,  deren  Ausfertigung  einem
Rathsschreiber  oblag,  auf  Inschriften  getroffen  werden,  welche
Belobungsdecrete  von  Priestern,  Aerzten,  Prytanen  enthalten
und  die  nicht  auf  dem  feierlichsten  und  öffentlichsten  Platze
Athens,  auf  der  Burg,  sondern  an  der  Oeffentlichkeit  mehr
entrückten  Orten,  in  Tempelbezirken,  im  Eleusinion,  Asklepieion
oder  sonst  wo  aufgestellt  werden  sollten.
Complicirter  sind  die  Verhältnisse,  welche  die  abweichende
Formulirung
11)  der  Inschrift  409  erklären.  Sie  lautet  Z.  1  ff.:
[toW  Tcpoeopwv  eTKil^cpi^ev  o  oeiva  ■/.]«!  au[p,T:p6s3poi  ■  SSoijev
T(l>]  oi5p.(d[t  •  o  äetva  —  jpctiou  Aap^CTpsuc  elxev  •  üjirsp  wv  o(
ts  a[rpaTYjyoi  hsyoujatv  xa:  6  iYj|J.o[c  sij^tpurca]:  (?)  irpsaßsiav
a  oi  Tot?  süspy£T[  -/j|pE'!ai;  irapS.T/JI  —  ottüx;]  <3!v  y.üpiai
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.