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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

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Hartei.

Controle  des  öffentlichen  Beamten  entbehrende  Privatmann,  der
einen  Stein  setzen  liess,  die  Aufschrift  nach  Gutdünken  und
ohne  die  Exactheit  der  von  Staatswegen  angefertigten  Inschriften
concipirte?  Dass  gerade  der  Bestandtheil  c  so  gerne  der  Sitz
von  Fehlern  wurde,  damit  möchte  man  sich  um  so  eher  zufrieden
geben,  als  sich  uns  die  Unsicherheit  seiner  Ergänzung  hie  und  da
in  der  vorsorglichen  Freilassung  einer  Zeile  zur  nachträglichen
Einfügung  zu  verrathen  schien.  Ja  manche  Indicien  könnten
selbst  darauf  führen,  dass  Inschriftenköpfe,  wie  wir  Aktenköpfe
Vordrucken  lassen,  in  Reserve  gearbeitet  wurden;  sollte  ja  nach
ausdrücklicher  Verfügung  die  Aufschreibung  und  Aufstellung
mancher  Urkunden  in  der  Frist  von  zehn,  ja  auch  fünf  Tagen
erfolgen.  Indessen  eine  genauere  Betrachtung  der  Abweichungen
von  der  Regel  wird  lehren,  dass  wir  es  nur  in  einigen  Fällen
mit  wirklichen  Fehlern  zu  thun  haben,  deren  überraschend
geringe  Zahl  gegenüber  der  mannigfachen  Gelegenheit  zu  irren
nicht  zu  begreifen  wäre,  wenn  nicht  ein  schwer  wiegender  und
für  den  Kundigen  auch  schwer  zu  übersehender  Unterschied  der
Decrete  durch  die  verschiedene  Form  des  Merkmals  zu  bezeichnen ­
  gewesen  wäre.  Die  anderen  Ausnahmen  aber  sind  von
solcher  Beschaffenheit,  dass  sie  die  Regel  nur  bestätigen  und,
weil  aus  ganz  individuellen  Veranlassungen  hervorgegangen,  uns
in  die  Behandlung  öffentlicher  Angelegenheiten  und  in  die  staatsrechtlichen ­
  Anschauungen  der  Athener  einen  tieferen  Einblick
gewähren  als  die  Regel  selbst.  Ich  beginne  mit  jenen  Urkunden,
welche,  durch  soocjs  ~<o  Sf ( p.w  oder  OEody/te  tw  als
Volksdecrete  charakterisirt,  dennoch  die  probuleumatischeFormel
aufweisen.

Zunächst  sind  sechs  Fälle,  die  auf  unrichtiger  Ergänzung
beruhen,  auszuscheiden:
1)  nr,  348.  Die  sehr  trümmerhaft  erhaltene  Inschrift,  deren
Zeilenmass  sich  nicht  mit  Sicherheit  feststellen  lässt,  bezieht
sich  vermuthlich  auf  die  Belobung  eines  Mannes,  der  sich  um
die  Sicherheit  und  die  Verproviantirung  der  Stadt  Verdienste
erworben  hatte.  Die  Präscripten  fehlen.  Z.  19.  20  ist  ein  Rest
der  probuleumatischen  Formel  erkennbar,  welchen  Köhler  so
ergänzt:
            
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