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Hartei.
Controle des öffentlichen Beamten entbehrende Privatmann, der
einen Stein setzen liess, die Aufschrift nach Gutdünken und
ohne die Exactheit der von Staatswegen angefertigten Inschriften
concipirte? Dass gerade der Bestandtheil c so gerne der Sitz
von Fehlern wurde, damit möchte man sich um so eher zufrieden
geben, als sich uns die Unsicherheit seiner Ergänzung hie und da
in der vorsorglichen Freilassung einer Zeile zur nachträglichen
Einfügung zu verrathen schien. Ja manche Indicien könnten
selbst darauf führen, dass Inschriftenköpfe, wie wir Aktenköpfe
Vordrucken lassen, in Reserve gearbeitet wurden; sollte ja nach
ausdrücklicher Verfügung die Aufschreibung und Aufstellung
mancher Urkunden in der Frist von zehn, ja auch fünf Tagen
erfolgen. Indessen eine genauere Betrachtung der Abweichungen
von der Regel wird lehren, dass wir es nur in einigen Fällen
mit wirklichen Fehlern zu thun haben, deren überraschend
geringe Zahl gegenüber der mannigfachen Gelegenheit zu irren
nicht zu begreifen wäre, wenn nicht ein schwer wiegender und
für den Kundigen auch schwer zu übersehender Unterschied der
Decrete durch die verschiedene Form des Merkmals zu bezeichnen
gewesen wäre. Die anderen Ausnahmen aber sind von
solcher Beschaffenheit, dass sie die Regel nur bestätigen und,
weil aus ganz individuellen Veranlassungen hervorgegangen, uns
in die Behandlung öffentlicher Angelegenheiten und in die staatsrechtlichen
Anschauungen der Athener einen tieferen Einblick
gewähren als die Regel selbst. Ich beginne mit jenen Urkunden,
welche, durch soocjs ~<o Sf ( p.w oder OEody/te tw als
Volksdecrete charakterisirt, dennoch die probuleumatischeFormel
aufweisen.
Zunächst sind sechs Fälle, die auf unrichtiger Ergänzung
beruhen, auszuscheiden:
1) nr, 348. Die sehr trümmerhaft erhaltene Inschrift, deren
Zeilenmass sich nicht mit Sicherheit feststellen lässt, bezieht
sich vermuthlich auf die Belobung eines Mannes, der sich um
die Sicherheit und die Verproviantirung der Stadt Verdienste
erworben hatte. Die Präscripten fehlen. Z. 19. 20 ist ein Rest
der probuleumatischen Formel erkennbar, welchen Köhler so
ergänzt: