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H artel.
mehr weniger unsicherer Ergänzung: 151 ['H ßouXv; *01 ovjp.ct;.
Der Charakter des vorausgehenden Decretes ist nicht bestimmbar
— 166 C H ßouXvp Es ist zu ergänzen '0 or t \>.oc. Denn wenn
die vorausgehenden Zeilen axijca|[i h <r/.po7xcXsi, sic 8e xqv
ävaYpa^Yjv xi)]? axv^Xrn; _Souva[[i xov xapiav xoü o-^jiou . opa/p.äc sy. x]wv
y.axa tyrftlay.|[axoc avaX:ay.o|jievwv xw Syjpup v.xX., woran kein Zweifel
sein kann, richtig hergestellt sind, dann konnten diese nicht zu
einem Rathspsephisma gehören. — 209 ['0 ovjp.0? 'H] ßouXvp Die
Ergänzung ist völlig sicher, indem der erhaltene Rest des Inhaltes
des Decretes die Competenz der Ekklesie nothwendig
voraussetzt. — 219 [xov Ssiva] Olvaicv [yj ßouA^ y.]ai o Svjp.o?. Vom
Decrete ist nichts erhalten. — 326 [H ßo]uX[f ( ], ‘0 3y;|ao<;. Für
die Evidenz der Ergänzung spricht die vorausgehende gleichartige
Inschrift (Belobung des Priesters des Zeus Soter), welche
eSoljs Tfl ßouXvj xai x(7> B-^jjup in den Präscripten sowie die probuleumatische
Formel aufweist. — 330. Auf dieser ganz fragmentarischen
Epheben-Inschrift muss nicht nothwendig Frg. b—e,
Z. 30 ['H] ßouXij [y.ai 6 ojijp.oc |xov a]y.ovxla[x^v] auf das probuleumatische
Decret, dessen Protokoll mit f'Socsv x-fl ßouXfl y.ai xw
B-qp.« Frg. a, Z. 1—7 erhalten ist, bezogen werden, ebensowenig
das Frg. b—e, Z. 4 stehende Summarium 6 B-ijp.c? xou<; e<pvjßouc. —
Das gleiche gilt von 338, Z. 16 [5 ovjp.o? xov | xoap/ijxf/v | xov
Ssiva | y.Xsoo? | [Eujwvup.sa. — 340. Das zu dem dreimal wiederholten
Y) ßouXr, o ovjp.oc gehörige Decret ist nicht erhalten. —
367 ['H ßouXvh b B]vjp,o?. Die Ergänzung wäre sicher, wenn Z. 4 in
[7xp]ocraYaY£tv ein Rest der probuleumatischen Formel zu erkennen
wäre; diese müsste aber dann unvollständig angewendet worden
sein, indem für den fehlenden Theil derselben xov osiva y.«i
•/_py;p.-axioai xtepi xovxwv. yvii>p.Yjv 3s tjup.ßdXXscöai y.xX. kein Raum ist.
Dies so wie die Zeilengrösse, . welche eine symmetrische Vertheilung
der Worte rj ßouXvj 6 S^p.c? nicht gestattet, spricht
dafür, dass nur 0 AHMOS auf dem Steine stand. — 369. Es
ist nur I- erhalten; die Ergänzung 'II [ßo'jXyj '0 oy;p,oc] ist wahrscheinlich,
weil vj ßouXr, allein unmöglich ist wegen des noch
erkennbaren Inhalts des Decretes. — 391 geht das linke und
rechte Summarium auf das folgende Rathsdecret, das mittlere
Z. 4 5 ^fw-oc] | xob[c Txp'j]xdv[äic] auf das vorausgehende Yolksdecret,
dessen Schlusszeilen erhalten sind. Vgl. 431, 1. 2 und
440. Dass in diesen Belobungsdecreten für Prytanen und